Budo Frankfurt
Letzte Änderung: 18.9.2023
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Aus dem Hessischen Judoverband (HJV)






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Berichterstattung aus dem und über den Hessischen Judo-Verband e. V.

Der am 12. Oktober 1963 in Frankfurt am Main gegründete Hessische Judo-Verband e. V. (HJV) ist der gemeinnützige Dachverband von etwas weniger als 200 gemeinnützigen Sportvereinen, die Judo oder andere Budo-Sportarten wie Kendo, Kyudo oder Ninjutsu betreiben. Die rund 10.000 Sportlerinnen und Sportler, die den Mitgliedsvereinen des HJV angehören, sind keine Mitglieder des HJV. Der HJV ist seinerseits Mitglied im Landessportbund Hessen e. V. (lsb h) und im Deutschen Judo-Bund e. V. (DJB).

Der Hessische Judo-Verband hat einen aus vier Personen bestehenden gesetzlichen Vorstand, der «Präsidium» genannt wird, und einen erweiterten Vorstand. Beide zusammen bilden den Gesamtvorstand. Im Außenverhältnis ist das Präsidium an Beschlüsse des Gesamtvorstandes gebunden.

Die Mitglieder der Mitglieder des HJV haben wenige Möglichkeiten, sich über die Abläufe im HJV zu informieren. Satzung und Ordnungen des HJV werden zwar auf www.hessenjudo.de veröffentlicht, nicht aber die Beschlüsse des Rechtsausschusses des HJV, die für alle Mitglieder und deren Mitglieder relevant sind. Die im Januar 2018 von einer Mitgliederversammlung des HJV wirksam beschlossenen Änderungen der Rechtsordnung des HJV, die Satzungsrang hat, wurden von dem Präsidium bislang noch nicht zur Eintragung ins Vereinsregister angemeldet, weswegen derzeit noch eine veraltete Rechtsordnung von 1995 gilt.

In obenstehenden Ordnern mag sich jeder, der sich für die Belange des HJV interessiert, entsprechend informieren. Die Inhalte werden im Laufe der kommenden Wochen sukzessive eingestellt werden.

Wie bisher steht es Vorstandsmitgliedern, sonstigen HJV-Funktionären sowie Budo-Sportlern aus Hessen frei, Materialien und Beiträge, die der Information aus dem und über den HJV dienen, zur Veröffentlichung einzureichen. Diese werden vor einer Veröffentlichung geprüft und sodann veröffentlicht. Wünscht ein Beiträger eine namentliche Kennzeichnung seines Beitrags, so ist dies möglich. Sofern ein Beitrag aus rechtlichen Gründen nicht veröffentlicht werden kann, erhält der Einreicher eine entsprechende Nachricht.






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