Widersprüchlich mutet die Argumentation des HJV-Präsidiums in dieser Angelegenheit an: Man habe den frühen - nach Meinung des Präsidiums gerade noch vertretbaren - Versammlungsbeginn gewählt, damit seitens der Mitglieder ein entsprechendes Verfahren beim Rechtsausschuß des HJV eingeleitet werden sollte, um zu klären, zu welcher Uhrzeit Mitgliederversammlungen beginnen dürften. Da angeblich Rechtsausschußmitglieder dem HJV-Präsidium mitgeteilt haben sollen, daß der Rechtsausschuß vor der Mitgliederversammlung am 24. März 2012 keine weiteren Entscheidungen treffen werde, müßte das HJV-Präsidium somit davon ausgegangen sein, daß die Versammlung am 24. März 2012 tatsächlich um 9 Uhr (bei Stimmenausgabe ab 8 Uhr) beginnen würde und ein entsprechender korrigierender Beschluß des Rechtsausschusses erst nach dieser Versammlung ergehen würde. Dieses Ausführungen sind „starker Tabak” und würden bereits für sich genommen einen Mißtrauensantrag gegen dieses Präsidium begründen! Sie beinhalten nämlich folgende Punkte:
1. Die Mitgliederversammlung hätte somit nach dem Willen des Präsidiums in der Tat an einem Samstag um 9 Uhr beginnen sollen; Rücksicht auf aus größerer Entfernung Anreisende oder an einem Werkttag Berufstätige sollte somit gänzlich nicht genommen werden.
2. Das Präsidium, dem mit Rechtsanwalt Andreas Bartsch auch ein erfahrener Jurist angehört und das seitens des 1. DJC bereits mehrfach auf die geltende Rechtslage (u. a. im Standardkommentar zum BGB, dem Palandt, nachzulesen!) hingewiesen worden war, hätte somit in Kauf genommen, daß sämtliche Beschlüsse dieser Mitgliederversammlung vom HJV-Rechtsausschuß oder einem ordentlichen Gericht im nachhinein für nichtig erklärt worden wären! Alle anwesenden Mitglieder hätten nicht nur früh aufstehen müssen, sie hätten sich auch gänzlich umsonst versammelt!
3. Das Präsidium wußte und weiß sehr wohl, daß auch der HJV-Rechtsausschuß geltendes Recht nicht korrigieren kann und bei der Vermeidung einer Einberufung einer Mitgliederversammlung zur Unzeit zunächst die in dieser Sache bereits ergangenen Urteile und die Standardkommentare zu berücksichtigen sind, denen zufolge an einem Werktag - und ein Samstag ist in diesem Fall ein Werktag! - eine Mitgliederversammlung nicht an einem Vormittag beginnen darf! Oder sollte die nun ergangene HJV-Rechtsausschußentscheidung über dem Urteil etwa eines Oberlandesgerichtes stehen?
Mit anderen Worten: Entweder nahm das Präsidium es wissentlich in Kauf, die Mitglieder des HJV mit einer Einladung zur Unzeit zu brüskieren und die Nichtigkeit aller Versammlungsbeschlüsse herbeizuführen oder aber es war der Meinung, die Versammlung tatsächlich an einem Werktag zu dieser frühen Uhrzeit abhalten zu können (und dabei manche „unliebsame” Vereinsvertreter etwa aus Nordhessen aufgrund des frühen Versammlungsbeginns nicht dabeihaben zu müssen) und wurde von der nunmehr ergangenen Eilentscheidung des Rechtsausschusses schlicht und einfach überrascht, wie es selbst in seiner Mitteilung ja auch einräumt.
Die Unterstellung der Befangenheit, die in dieser Präsidiumsmitteilung gegenüber (namentlich ungenannten) Vertretern des HJV-Rechtsausschusses dahingehend gemacht wird, daß diese sich im Gespräch mit Präsidiumsmitgliedern unzulässigerweise zu Verfahrensfragen in laufenden Rechtsstreitigkeiten geäußert haben sollen, hält der DJC für unglaubwürdig und den erkennbaren Versuch, Mitglieder des HJV-Rechtsausschusses öffentlich zu diskreditieren. Daß der HJV-Rechtsausschuß vielmehr in der Tat unabhängig entscheidet und dem HJV-Präsidium keine derartigen Zusagen, wie von diesem offenbar fälschlich behauptet, gemacht haben dürfte, ist bereits daran zu erkennen, daß er bezüglich der Uhrzeit der Mitgliederversammlung eine Eilentscheidung gefällt hat und das HJV-Präsidium von dieser gänzlich überrascht wurde. Ob das HJV-Präsidium nun auch in allen anderen Verfahren, in denen es den kürzeren gezogen hat, behaupten wird, diese Verfahren selbst initiiert zu haben, um entsprechende Klarstellungen zu erreichen? Diente auch das vom Präsidium initiierte WKO-Hickhack der vergangenen Monate letztlich der Klärung von Satzungsfragen und war insofern in seinem erratischen Chaos beabsichtigt? Gespannt wird man beobachten, in welche weiteren Widersprüche sich dieses Präsidium bis zu seiner voraussichtlichen Abwahl am 24. März 2012 - entsprechende Mißtrauensanträge sind bereits gestellt - noch verwickeln wird!
Seitens des 1. DJC wird inzwischen erwartet, daß HJV-Präsident Ralph Gotta seiner für den 24. März 2012 frist- und formgerecht beantragten Abwahl durch eine vorherige Rücktrittserklärung zuvorkommt.
Mit Überraschung wurde auch innerhalb des Vorstands des HJV folgende Äußerung des HJV-Präsidenten Ralph Gotta in einem E-Brief vom 8. Februar 2012 an einen Vorstandskollegen zur Kenntnis genommen: "Wenn wir innerhalb des Vorstandes/Präsidiums Mails, Aufträge oder Hinweise versenden, so gehöert [sic!] es zum guten Ton gegenüber allen Gewählten, dass zum einen alle!! eingebunden (cc) sind und was noch viel wichtiger ist, dass zum anderen dritte hier nicht im Verteiler erscheinen." Die Frage des guten Tons scheint sich indes nicht zu stellen, wenn das Präsidium Beschlüsse faßt, über welche die übrigen Vorstandsmitglieder nicht oder nur teilweise oder nur sehr spät in Kenntnis gesetzt werden. Die Einleitung des letzten Verfahrens gegen den 1. DJC vor dem Rechtsausschuß des HJV hätte an sich im Vorstand des HJV besprochen und beschlossen werden müssen. Eine Mehrheit der Vorstandsmitglieder wurde hierüber aber noch nicht einmal informiert. Bezüglich der Vorgänge in der Judo-WG in Wiesbaden seit dem letzten Quartal 2011 wurde der Mehrheit der Vorstandsmitglieder noch immer kein reiner Wein eingeschenkt. Die Benennung des Rechtsanwaltes Andreas Bartsch als Prozeßbevollmächtigten des HJV war nicht allen Vorstandsmitgliedern bekannt. Auch der Sponsoring-Vertrag, den Ralph Gotta mit der Mutter einer Judoka der HTG Bad Homburg abgeschlossen haben soll, wurde im Vorstand weder besprochen noch beschlossen. Das erste Einladungsschreiben zur Mitgliederversammlung des HJV am 24. März 2012 war gleichfalls im Vorstand weder besprochen noch beschlossen worden; lediglich am Vorabend seiner Versendung, als alles bereits vorbereitet war, wurden die Vorstandsmitglieder seitens des HJV-Präsidenten kurz in Kenntnis gesetzt. Die Liste der Beispiele für das, was HJV-Präsident Ralph Gotta für "guten Ton" im Umgang mit seinen Vorstandskollegen hält, ließe sich noch verlängern. Ein entsprechender "Echoeffekt" wird wohl nicht mehr allzulange auf sich warten lassen. HJV-Präsident Ralph Gotta muß sich inzwischen fragen, ob er aufgrund seines bisherigen Verhaltens überhaupt noch eine Mehrheit seines eigenen Vorstandes hinter sich hat!
Eine Frage des guten Tons wäre es auch, daß diejenigen, welche die Verantwortung dafür tragen, daß die Einladung zu Sportwartetagung im März nicht, wie von der letzten Sportwartetagung ausdrücklich gewünscht, unter Einhaltung einer Acht-Wochen-Frist erfolgte, diese auch übernehmen. Derzeit sieht es für viele HJV-Mitglieder vermutlich so aus, als ob die als Unterzeichner aufgeführten Sportwarte für den Verzug verantwortlich wären, denen aber offenbar diesbezüglich kein Vorwurf zu machen ist, da sie die verspätete Versendung des Einladungsschreibens nicht verursacht zu haben scheinen. Es ist schade, daß der HJV-Präsident die "Transparenz", von der er so gerne redet und schreibt, nicht auch selbst verwirklicht.
Eine Zensur ist in Zeiten des Internets noch schwieriger als in früheren Zeiten durchzuführen. Die DJC-Seite steht HJV-Vorstandsmitgliedern, deren Veröffentlichungen auf der Internetseite des HJV nicht veröffentlicht oder seitens des Präsidiums wieder zurückgezogen wurden, als zur Zeit im HJV vielgelesene Plattform zur Verfügung. Sofern dem 1. DJC das seitens des HJV-Präsidenten beanstandete Protokoll zur Veröffentlichung übersandt wird, wird es auf der DJC-Seite ins Netz gestellt werden.
Dies ist nun schon das siebte Verfahren, in dem sich der HJV und der 1. DJC vor dem Rechtsausschuß des Hessischen Judo-Verbandes gegenüberstehen. Weitere Verfahren waren und sind zwischen dem JC Kim-Chi Wiesbaden und dem HJV anhängig. Solange der HJV noch von Ralph Gotta geführt wird, dürfte mit weiteren Verfahren dieser Art vor dem verbandseigenen Rechtsausschuß zu rechnen sein. Bisher hat der HJV noch keines von ihnen gewonnen. Anträge auf Abwahl von HJV-Präsident Ralph Gotta und HJV-Vizepräsident Andreas Bartsch sowie weiterer Vorstandsmitglieder auf der Mitgliederversammlung des HJV vom 24. März 2012 in Maintal wurden bereits gestellt. Daß das HJV-Präsidium der Meinung ist, HJV-Vizepräsidenten Andreas Bartsch als Rechtsanwalt dahingehend mandatieren zu können, daß dieser alleinvertretungsberechtigter und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreiter Prozeßbevollmächtigter des HJV in allen anhängigen und zukünftigen Verfahren sein soll, ist nach Auffassung des 1. DJC angesichts des Fehlens einer entsprechenden Grundlage in der Satzung bemerkenswert. Zu welchem Stundensatz der Prozeßbevollmächtigte des HJV seine erbrachten Leistungen abrechnet oder ob er sich im voraus schriftlich zu einem umfassenden Honorarverzicht in allen anhängigen Verfahren bereit erklärt haben sollte, ist dem 1. DJC bislang noch nicht bekannt.
„Dies ist aus Gründen der Rechtssicherheit für die Mitglieder des Antragsgegners und deren Mitglieder gerade im Hinblick auf den laufenden Sport- und Wettkampfbetrieb unabdingbar. Es ist für keinen Beteiligten zumutbar, in Bezug auf die geltenden Bestimmungen im Unklaren gelassen zu werden. Geschweige denn könnten auf Basis einer ggf. unwirksamen Ordnung eingetretene Ereignisse oder getroffene Entscheidungen angemessen rückabgewickelt werden.” (Die vollständige Begründung des Rechtsausschusses finden Sie hier.)
So ist es in der Tat. Man muß insbesondere dem JC Kim-Chi Wiesbaden und seinen Vorsitzenden Alexandra Lenk und Siegbert Geuder dafür dankbar sein, daß sie entschlossen für Rechtssicherheit im Wettkampfbetrieb des HJV gesorgt haben, der ansonsten durch das seitens des Präsidiums angerichtete Verwirrspiel und Chaos um die „gültige/ungültige/halbgültige” Wettkampfordnung ein nicht zu unterschätzendes Chaos in seinem Sportbetrieb hätte erleben müssen.
Beide Schreiben des Rechtsausschusses (das zweite Schreiben des Rechtsausschusses finden Sie hier) schließen mit einer deutlichen Rüge für das HJV-Präsidium:
„Der Rechtsausschuß rügt als rechtsprechende, unabhängige und neutrale Instanz des Antragsgegners ausdrücklich dessen im vorliegenden Schreiben dargelegte Tonalität, insbesondere die Tatsache, Forderungen an den Rechtsausschuß zu stellen. Der Antragsgegner hat jedes Recht, entsprechende Anträge zu stellen, aber ist nicht in der Position, Forderungen an den Rechtsausschuß zu richten.”
„Das ist weit mehr als eine schallende Ohrfeige. Jetzt steht das HJV-Präsidium bezüglich seines in der Sache wie im Ton unangemessenen Verhaltens für alle HJV-Mitglieder deutlich sichtbar am Pranger”, kommentierte DJC-Präsident Schönberger die beiden Rügen.
Einmal mehr stellt das HJV-Präsidium unter Führung von HJV-Präsident Ralph Gotta nunmehr unter Beweis, daß auf sein Wort kein Verlaß ist: HJV-Schatzmeister Roland Denkewitz und HJV-Vizepräsident Udo Wesemüller haben den Rechtsausschuß des HJV mit zwei Schreiben angeschrieben: Zum einen ficht das HJV-Präsidiums den „unwiderruflich” geschlossenen Vergleich bezüglich der Sportordnung, der Jugendsportordnung und der Wettkampfordnung des HJV mit Datum vom 13. Januar 2012 an (den Text des ersten Schreibens des HJV-Vizepräsidenten Udo Wesemüller und des HJV-Schatzmeisters Roland Denkewitz finden Sie hier), zum anderen widersprechen Roland Denkewitz und Udo Wesemüller als Vertreter des HJV-Präsidiums sowohl dem Vergleich in Sachen Nominierungs- und Kaderkriterien sowie Nominierung von Athleten als auch insbesondere dessen Begründung (den Text des zweiten Schreibens des HJV-Schatzmeisters sowie des HJV-Vizepräsidenten Udo Wesemüller finden Sie hier).
Da dem HJV-Präsidium mit Rechtsanwalt Andreas Bartsch auch ein Volljurist angehört, darf unterstellt werden, daß allen Präsidiumsmitgliedern § 779 BGB (Titel 21. Vergleich) und dessen Kommentierung bekannt sein dürfte. Unwirksamkeit der Vergleiche wäre gegeben, wenn der nach dem Inhalt der geschlossenen Vergleiche als feststehend zugrunde gelegte Sachverhalt der Wirklichkeit nicht entspräche und der Streit oder die Ungewißheit bei Kenntnis der Sachlage nicht enstanden wäre. Etwa bei Vorliegen eines Geschäftsirrtums, einer arglistigen Täuschung oder einer Drohung gegen eine der Parteien ist eine Anfechtung eines Vergleichs möglich. Kennt man die rechtlichen Umstände, unter denen ein Vergleich unwirksam ist oder angefochten werden kann, so kann man in vorliegendem Falle nur feststellen, daß das HJV-Präsidium nicht nur den vom HJV-Rechtsausschuß unternommenen Versuch einer gütlichen Einigung zwischen den im Streit liegenden Parteien (JC Kim-Chi Wiesbaden e. V. ./. Hessischer Judo-Verband e. V.) zunichte macht, sondern insbesondere dem Rechtausschuß des HJV selbst einen Fehde-Handschuh entgegenwirft, insofern der Protokollierung durch den Rechtsausschuß widersprochen wird, was den Vorwurf einer fehlerhaften oder sogar parteilichen Protokollierung durch den Rechtsausschuß beinhaltet. Das ist ein unerhörter Vorfall, wie er bisher in der Geschichte des Hessischen Judo-Verbandes e. V. noch nie zuvor vorgekommen zu sein scheint! Wäre er berechtigt, müßten die vier unterzeichneten Vertreter des HJV-Rechtsausschusses sofort von allen ihren Ämtern im HJV zurücktreten. Ist er aber unberechtigt, so gibt alleine dieser Vorfall Anlaß zur Abwahl des HJV-Präsidiums durch einen Mißtrauensantrag auf der nächsten Mitgliederversammlung!
Während das HJV-Präsidium mit Schreiben vom 13. Januar 2012 an den HJV-Rechtsausschuß ausdrücklich wieder einmal die Gültigkeit der HJV-Wettkampfordnung behauptete, veröffentlichte es mit Datum vom 20. Januar 2012 um 9 Uhr 12 auf www.hessenjudo.de eine „Klarstellung zum Sportbetrieb”, aus der eindeutig hervorgeht, daß die Wettkampfordnung bis zur nächsten ordentlichen Mitgliederversammlung des HJV keine Gültigkeit hat. Wer verläßt sich mittlerweile noch auf das Wort dieses HJV-Präsidiums? Wohl nur durch einen erfolgreichen Mißtrauensantrag wird weiterer Schaden vom Hessischen Judo-Verband e. V. abgewandt werden können. Einen weiteren Rundbrief des JC Kim-Chi Wiesbaden e. V. an alle HJV-Mitglieder finden Sie hier.
1. Die Sportordnung und die Jugendsportordnung des HJV sind weiterhin gültig.
2. Die durch das Präsidium des HJV verbreitete „Wettkampfordnung” ist keine gültige Ordnung des HJV.
3. Weder das Präsidium noch der Vorstand noch die Mitgliederversammlung noch die Sportwartetagung des HJV können eine „Wettkampfordnung” wirksam beschließen oder in Kraft setzen, solange diese nicht in der Satzung des HJV verankert ist.
In diesem Zusammenhang überrascht, daß auf der Heimseite des HJV am 11. Januar 2012 um 13 Uhr 59 ein nicht unterschriebener Entwurf des Protokolls der Mitgliederversammlung des HJV vom 23. Oktober 2011 veröffentlicht wurde, in dem es unter TOP 15 heißt: „Die Wettkampfordnung ist ab sofort gültig. Wettkampfordnung Anlage 8”. Jeder Leser dieses Protokolls muß den - falschen - Eindruck gewinnen, daß die eindeutig nicht gültige Wettkampfordnung nunmehr gültig sei. Eine derartige, irreführende Veröffentlichung hätte - wenn überhaupt - nur mit einem klärenden Zusatz erfolgen dürfen. Da das HJV-Präsidium zudem auf seiner eigenen Internetseite bisher nicht über die Verfahren vor dem Rechtsausschuß und deren Ausgang informiert, haben daher zur Zeit die Leserinnen und Leser der DJC-Seite einen Informationsvorsprung vor den Nutzerinnen und Nutzern der offiziellen HJV-Seite. Es bleibt dabei: Es gibt im HJV derzeit keine gültige Wettkampfordnung, wie der 1. DJC im übrigen bereits am 16. November 2011 auf seiner Heimseite unter der Rubrik „Aus dem HJV” berichtet hatte.
Den Text der Anerkenntnis des HJV-Präsidiums im ersten Verfahren finden Sie hier.
Im zweiten Verfahren des JC Kim-Chi Wiesbaden gegen den HJV wurde gleichfalls seitens des HJV-Präsidiums (in Abwesenheit von Ralph Gotta) unwiderruflich anerkannt:
1. Weder das Präsidium noch der Vorstand des HJV sind berechtigt, Nominierungs- und Kaderkriterien durch Beschluß des Präsidiums oder des Vorstands wirksam zu erlassen und diese zu veröffentlichen, solange die Sportordnung des HJV in ihrer Fassung vom 27. Juni 2010 Bestand hat und diesbezüglich nicht geändert wurde.
2. Die Unwirksamkeit der am 14. November 2011 unter www.hessenjudo.de seitens des Präsidiums des HJV veröffentlichten „Nominierungs- und Kaderkriterien des HJV” wird festgestellt, soweit diese in Widerspruch zu Satzung und gültiger Sportordnung des HJV stehen.
3. Weder das Präsidium des HJV noch die Landestrainer sind berechtigt, ohne Wissen und Zustimmung der zuständigen Sportwarte Athleten zu HJV-Maßnahmen zu nominieren.
Aus Punkt 3 folgt unmittelbar die Unwirksamkeit aller eventuell von den Landestrainern eigenmächtig oder lediglich in Abstimmung mit dem Präsidium ausgesprochenen Nominierungen von Athleten, sofern diese ohne Wissen und Zustimmung der zuständigen Sportwarte erfolgt sein sollten.
Den Text der Anerkenntnis des HJV-Präsidiums im zweiten Verfahren finden Sie hier.
Der JC Kim-Chi Wiesbaden hat somit in zwei Musterverfahren Rechtssicherheit für alle Mitglieder des HJV, die Athleten und Kampfrichter erreicht. Dies wäre nicht notwendig gewesen, wenn das Präsidium des HJV nicht zuvor mehrfach in gravierender Weise gegen Satzung und Ordnungen des HJV verstoßen hätte. Es ist daher verständlich, daß der JC Kim-Chi Wiesbaden, vertreten durch Alexandra Lenk und Siegbert Geuder, nunmehr verbandspolitische Konsequenzen in Form eines Rücktritts des HJV-Präsidiums fordert.
Judo-Club Kim-Chi Wiesbaden e. V.
zu Händen von Herrn Siegbert Geuder
Sporthalle der Ludwig-Beck-Schule
Wörtherseestr. 8
65187 Wiesbaden
Der 1. DJC unterstützt diesen Aufruf und hat ihn bereits unterzeichnet.
Der 1. DJC hatte ursprünglich HJV-Präsident Ralph Gotta persönlich, sodann den HJV selbst als Antragsgegner benannt, da das Schreiben, in dem die Sanktion ausgesprochen wurde, weder einen Vorstandsbeschluß anführte noch von einem zweiten Mitglied des gesetzlichen Vorstandes des HJV unterschrieben war, so daß zunächst unklar war, ob es sich um ein persönliches Schreiben des HJV-Präsidenten oder um ein dem HJV zuzurechnendes Schreiben handelte. Im vorstehend erwähnten Beschluß des Rechtsausschusses ist der HJV als alleiniger Antragsgegner festgehalten. Mit weiterem Beschluß vom 6. Januar 2012 wies der HJV-Rechtsausschuß den Antrag des 1. DJC gegen Ralph Gotta in derselben Angelegenheit mangels fehlender Passivlegitimation desselben zurück. (Den Text dieses Beschlusses finden Sie hier.) Ein zweiter Entscheid in derselben Angelegenheit wäre ohnehin nicht erforderlich gewesen, da der Antrag des 1. DJC im ersten Verfahren ja bereits vollumfänglich zugunsten des 1. DJC entschieden worden war.
DJC-Präsident Axel Schönberger spricht in diesem Zusammenhang von einer „schallenden Ohrfeige” des HJV-Rechtsausschusses für den HJV-Präsidenten Ralph Gotta, der offenbar nach dem überlebten, mittelalterlichen und vormodernen Motto zu verfahren beliebe, „Der eine wartet, daß die Zeit sich wandelt, der andere packt sie kräftig an und handelt”, anstatt sich an die Satzung und Ordnungen des HJV zu halten. Ein HJV-Präsident, so Schönberger, der rechtswidrig in derart willkürlicher Weise die Rechte eines Mitgliedsvereins des HJV zu beschneiden versuche, sollte am besten auf der Stelle zurücktreten. Der 1. DJC unterstütze die Forderung von Kim-Chi Wiesbaden und anderer Vereine nach einem sofortigen Rücktritt des HJV-Präsidenten Ralph Gotta.
Das zweite Verfahren des 1. DJC gegen den HJV (1. DJC ./. HJV 2011-II) wurde am 17. Dezember 2011 durch einen im Interesse des 1. DJC liegenden Vergleich beendet, in welchem festgestellt wurde, daß der Antrag des 1. DJC im Verfahren 1. DJC ./. HJV 2011-I (siehe oben) aufschiebende Wirkung hatte. Da das Schreiben des HJV-Präsidenten Gotta, in dem die Sanktion rechtswidrig ausgesprochen wurde, keine Rechtsmittelbelehrung enthielt, kam es dem 1. DJC genau hierauf an. (Den Text des zwischen dem 1. DJC und dem HJV unwiderruflich geschlossenen Vergleichs finden Sie hier.)
Auch das vierte Verfahren des 1. DJC gegen den HJV (1. DJC ./. HJV 2011-IV) wurde am 17. Dezember 2011 durch einen Vergleich beendet, der im Ergebnis genau auf das hinauslief, was der 1. DJC beantragt hatte, nämlich die Herausgabe der vollständigen Mitgliederliste des HJV an den 1. DJC. HJV-Vizepräsident Andreas Bartsch teilte dem Präsidenten des 1. DJC am 17. 12. 2011 in Anwesenheit von vier Mitgliedern des Rechtsausschusses mit, daß der HJV dem 1. DJC die gewünschte Liste bisher nicht habe übergeben können, weil sie dem HJV bislang noch nicht vollständig in der der vom 1. DJC gewünschten, rechtsverbindlichen Form vorliege. Es sei unstreitig, daß der 1. DJC Anspruch auf Herausgabe der vollständigen Mitgliederliste habe. Man werde diese erstellen und verpflichte sich, diese dem 1. DJC bis zum 31. Januar 2012 zur Verfügung zu stellen. (Den Text des zwischen dem 1. DJC und dem HJV unwiderruflich geschlossenen Vergleichs finden Sie hier.)
Nach der Sportwartetagung vom 17. Dezember 2011 erfolgte eine Besprechung von Teilen des HJV-Präsidiums (Andreas Bartsch, Udo Wesemüller und Roland Denkewitz) mit vier Vertretern des HJV-Rechtsausschusses und den beiden Delegierten des 1. DJC. Dabei verpflichtete sich das HJV-Präsidium unter anderem, dem 1. DJC bis spätestens zum 31. Januar 2012 eine vollständige ladungsfähige Liste aller HJV-Mitglieder zukommen zu lassen, damit der 1. DJC Unterschriften für die Einberufung einer Mitgliederversammlung des HJV sammeln kann, auf welcher dann Mißtrauensanträge gegen den HJV-Präsidenten Ralph Gotta und weitere Mitglieder des HJV-Präsidiums gestellt werden und gegebenenfalls entsprechende Nachwahlen erfolgen können.
Das HJV-Präsidium erklärte dabei verbindlich, daß während der Dauer des vom 1. DJC gegen den HJV angestrengten Rechtsausschußverfahrens alle Mitgliedsrechte des 1. DJC im HJV uneingeschränkt bestehen. HJV-Präsident Ralph Gotta hatte gegen den 1. DJC die von der Satzung des HJV nicht vorgesehene Sanktion eines "Einfrierens der Mitgliedsrechte" ausgesprochen. Hiergegen hatte der 1. DJC noch am selben Tag des Zugangs den Rechtsausschuß des HJV angerufen, um die Unwirksamkeit dieser Maßnahme feststellen zu lassen.
Das Präsidium des Hessischen Judo-Verbandes äußerte auf dieser Tagung des weiteren massive Kritik an dem geplanten Online-Portal des Deutschen Judo-Bundes (DJB), der sich der 1. DJC vollumfänglich anschließt.
Die bis zum 28. November 2011 bei der HJV-Geschäftsstelle eingegangenen Anträge zur HJV-Sportwartetagung auf der Ronneburg am 17. Dezember 2011 wurden bisher immer noch nicht den HJV-Mitgliedsvereinen durch Briefsendung oder Veröffentlichung auf der HJV-Seite zugänglich gemacht. Unter den eingereichten Anträgen befindet sich auch ein Antrag des TSV Pfungstadt e. V. auf Feststellung der gültigen Sportordnung des HJV, in dessen Begründung auch Ausführungen zur unwirksamen Wettkampfordnung des HJV enthalten sind: "Auf der Homepage des Hessischen Judo-Verbandes ist derzeit die Sportordnung Stand 27.06.2010 veröffentlicht. Auf der anderen Seite, selbst in der Einladung zur Sportwartetagung am 17. 12. 2011, wird in jüngster Zeit die Begrifflichkeit "Wettkampfordnung" genutzt und von einer solchen, gültigen auch immer wieder unter Funktionären gesprochen. Und dies, ohne dass hierzu aus Sicht des TSV Pfungstadt e. V. ein gültiger Beschluss respektive ein gültiges, nachzulesendes Exemplar vorliegt, an Vereine verteilt oder in anderer geeigneter Weise, unter Hinweis auf einen gültigen Gremienbeschluss, veröffentlicht wurde. Mit dem Tagesordnungspunkt 5. soll Klarheit darüber geschaffen werden, dass die Sportordnung vom 27. 06. 2010 die derzeit gültige ist."
Das Kata-Training richtet sich an alle interessierten jugendlichen und erwachsenen Judoka in Hessen. Der 1.DJC stellt diese Übungsmöglichkeit kostenfrei zur Verfügung.
Auf Anweisung der Stadt Frankfurt am Main ist ab 19.15 Uhr bis zum Trainingsende die Eingangstür der Sporthalle geschlossen zu halten. Für später Eintreffende wird an der Eingangstür eine Funkklingel angebracht; es besteht auch die Möglichkeit, über den Schulhof rechts um die Halle herumzugehen und an eine an der Ostseite der Halle befindliche Notausgangstür zu klopfen.
Kata ist ein wesentlicher Bestandteil des Kodokan-Judo. Ein regelmäßiges Kata-Training führt zu einer sicheren Beherrschung und insbesondere zu einem besseren Verständnis des Judo und seiner Techniken. Mit Werner Müller und Klaus Hanelt stehen den Teilnehmerinnen und Teilnehmern zwei der erfahrensten hessischen Kata-Spezialisten als Lehrer zur Verfügung.
„Die bisherigen Haushaltsplanungen für 2011 sind knapp und zielorientiert kalkuliert und von der Versammlung genehmigt! Insbesondere die neue Personalsituation (mehr Referenten als geplant) und die neue Finanzordnung müssen kommuniziert und mit neuen Formularen allen erklärt werden. Auf die neue Regel, dass ab sofort keinerlei Vorschüsse mehr ausgezahlt werden, weise ich ausdrücklich hin!
Vor diesem Hintergrund verhängt das Präsidium des HJV ab sofort eine 100 % ige Haushaltssperre! Dies gilt auch für schon ausgekehrte Vorschüsse an Referenten.
Diese Sperre gilt bis zur konstituierenden Sitzung des neuen Gesamtvorstandes. [...]
Dringend erforderliche Ausgaben sind der Geschäftsstelle - die sich mit dem Präsidium ins Benehmen setzt - vorzulegen. Gerne stimmen wir zwingend erforderliche Zahlungen auch telephonisch ab!
[...]
PS an alle: Wir versuchen offen und zeitnah zu kommunizieren. Der Empfängerkreis wird dabei vom Absender festgelegt! Weiterleitungen von Mails außerhalb des angesprochenen Verteilerkreises wird automatisch eine Amtsenthebung nach sich ziehen.”
Eine "Amtsenthebung" eines Vorstandsmitglieds erfolgte bisher noch nicht. Stattdessen wies HJV-Präsident Ralph Gotta seine Vorstandskollegen auf die Berichterstattung des 1. DJC im Internet über den HJV hin.
Die nächste ordentliche HJV-Mitgliederversammlung wird voraussichtlich im März 2012 stattfinden.
Zu TOP 2a «Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung» sah sich der 1. DJC gezwungen, fünf Rügen zu Protokoll zu geben, weil er u. a. seiner Ansicht nach bei der Erstellung der vorläufigen Tagesordnung in seinen Rechten verletzt worden war.
Zu TOP 3 «Beschlußfassung über die Tagesordnung» (Antrag des Präsidiums) lagen Änderungsanträge der TGS Walldorf, des JC Gießen, des JC Rüsselsheim und des 1. DJC vor. Gleichwohl ließ Versammlungsleiter und HJV-Präsident Ralph Gotta zuerst über den «Antrag des Präsidiums» abstimmen und erklärte nach erfolgter Abstimmung die weiteren Anträge zur Tagesordnung für erledigt. Seitens des 1. DJC war er zuvor darauf hingewiesen worden, daß das Präsidium des HJV zu diesem Zeitpunkt weder beschlußfähig, da nicht vollständig besetzt, noch laut Satzung des HJV überhaupt antragsberechtigt war. Der 1. DJC hat auch gegen dieses Vorgehen seinen Protest zu Protokoll gegeben. Zu diesem Zeitpunkt wurden 85 Vereine (von ca. 235 Mitgliedsvereinen des HJV) mit 236 Stimmen als anwesend gemeldet; hinzu kam eine Stimme des Vorstandes.
Unter TOP 4 erfolgten die Berichte der Vorstandsmitglieder. Aus der Versammlung wurde der Vorwurf der «Zensur» erhoben, da mehrere Berichte nicht verschickt und zumindest ein Bericht ohne Wissen seines Verfassers gekürzt worden war. Hiergegen verwahrte sich der gesetzliche Vorstand des HJV; man habe keine Zensur ausgeübt. Sowohl zur Frage der nicht versandten bzw. gekürzten Berichte als auch zur Kassenführung fand eine lebhafte, kontroverse Diskussion statt, in deren Verlauf unter anderem deutlich wurde, daß der gesetzliche Vorstand des HJV zwar eine Bilanz für das Jahr 2010 hatte erstellen lassen, die zur Vorlage beim Finanzamt und gegenüber den beiden Kassenprüfern bestimmt war, den HJV-Mitgliedern diese Bilanz aber nicht zugänglich gemacht worden war; diese hatten statt ihrer nur ein einseitiges, dürres Zahlenwerk mit zusammengefaßten Positionen erhalten. Aus dem Kreise der Versammelten wurde darauf hingewiesen, daß bereits auf der ordentlichen Mitgliederversammlung des Jahres 2008 beschlossen worden war, daß zukünftig der Kassenbericht in Form einer Bilanz erfolgen sollte, und daß der vormalige Vorstand auch ordnungsgemäß im Jahr 2010 eine Bilanz für das Jahr 2009 vorgelegt hatte. Der Vorstand wurde aus dem Kreise der Versammelten gebeten, der Mitgliederversammlung zukünftig wieder eine Bilanz vorzulegen. Gegen Ende dieses Tagesordnungspunktes erklärte der Versammlungsleiter und HJV-Präsident Ralph Gotta, er werde ab sofort nicht mehr zulassen, daß einzelne Delegierte ihre Rechtsmeinungen zu Verfahrensfragen versammlungsöffentlich äußerten.
TOP 5 beinhaltete den Bericht der beiden Kassenprüfer, der sehr differenziert ausfiel und auf eine Menge von Ungereimtheiten und zumindest künftig zu korrigierende Tatbestände hinwies. Unter anderem ging es darum, daß nach Ansicht der Kassenprüfer im HJV praktizierte Regeln gegen die Abgabenordnung verstoßen würden. Den Kassenprüfern lag die Tantiemen-Vereinbarung für die Landestrainer nicht vor, so daß sie entsprechende Ausgaben nicht hinsichtlich ihrer inhaltlichen Berechtigung überprüfen konnten. Sie merkten kritisch an, daß der HJV in einem Fall Einbürgerungskosten für einen Judoka in Höhe von mehreren Hundert Euro übernommen habe. Es gehe nicht an, daß bei der Einreichung von Übernachtungsrechnungen die begünstigten Personen nicht namentlich benannt würden. Auch dürfe man keinen zusätzlichen Verpflegungsmehraufwand in Form von Spesen erstatten, wenn bereits in den Übernachtungskosten ein Frühstück oder sogar weitere Mahlzeiten enthalten seien. Dies entspreche nicht den steuerlichen Vorgaben. Möglicherweise handele es sich auch bei einigen Zahlungen, die nach gültiger Finanzordnung erfolgt seien, finanztechnisch um «Arbeitslohn». Bezüglich der an Vorstandsmitglieder gezahlten Vergütungen etwa für die Teilnahme an Vorstandssitzungen müsse die HJV-Satzung entsprechende Regelungen enthalten, was bisher noch nicht der Fall sei. Auch die derzeitige Praxis, Vorstandsmitgliedern die Fahrtkosten für deren Teilnahme an Mitgliederversammlungen zu erstatten, habe keine Satzungsgrundlage. Des weiteren wiesen die Kassenprüfer darauf hin, daß die Judo-WG in Wiesbaden, die im Jahr 2010 ohne Beschluß einer Mitgliederversammlung eingerichtet worden war, nicht im von der Mitgliederversammlung 2009 beschlossenen Haushaltsplan für 2010 enthalten gewesen war und durch eine Kostenunterdeckung ein Minus im vierstelligen Bereich verursacht habe. Zur Einrichtung dieser Judo-WG sei ihnen ein Vorstandsbeschluß vom 21. Mai 2010 vorgelegt worden; damals hätten zwölf Vorstandsmitglieder bei drei Enthaltungen für die Einrichtung dieser Judo-WG gestimmt. Auch hätte eine stichprobenartige vergleichende Überprüfung der Stärkemeldungen an den lsb h und den HJV ergeben, daß teilweise unterschiedliche Mitgliederzahlen gemeldet worden seien; dennoch seien bisher ihres Wissens keine Nachbelastungen der betreffenden Mitglieder erfolgt. Im Ergebnis bescheinigten die Kassenprüfer daher lediglich die rechnerische Übereinstimmung der Zahlen der Bilanz mit den vorgenommenen Buchungen. Auf Rückfrage erklärte HJV-Präsident Ralph Gotta, daß die Buchhaltung extern vorgenommen worden sei und die Kosten hierfür in Höhe von 3.756,10 Euro für das Jahr 2010 in der Position «Geschäftsführungskosten» enthalten seien.
Nach einer etwa halbstündigen Mittagspause – im Saal waren jetzt noch 82 Vereine mit 229 Stimmen vertreten – wurden die Vorstände des Jahres 2010 in Form einer Blockabstimmung unter TOP 6 mit 142 Stimmen bei 51 Gegenstimmen und 19 Enthaltungen entlastet. Zuvor war ein Antrag der TGS Walldorf auf geheime Abstimmung abgelehnt worden.
Unter TOP 7 wurde der Entwurf einer Ehrenordnung des HJV diskutiert und einstimmig angenommen.
Unter TOP 8 wurde eine von Klaus Hanelt ausgearbeitete neue Prüfungsordnung für Judo erörtert und unter Einarbeitung eines Änderungsantrags des SC Budokan Maintal mit 112 Stimmen bei 73 Gegenstimmen mehrheitlich angenommen.
Am 14. August 2011 hatte der gesetzliche Vorstand des HJV den Mitgliedern seinen Entwurf einer Neufassung der HJV-Satzung auf einer außerordentlichen Mitgliederversammlung in Maintal vorgelegt. Dieser Antrag fand damals nicht die erforderliche Zwei-Drittel-Mehrheit. Zum Versammlungszeitpunkt wurde seinerzeit ein Stimmenergebnis von 92 Ja-Stimmen und 62 Nein-Stimmen festgestellt. Erst am 23. 10. 2011 wurde bekannt, daß der JC Wiesbaden aufgrund einer Falschmeldung an den HJV an dieser Abstimmung mit mehr Stimmen, als ihm aufgrund seiner tatsächlichen Mitgliederstärke zugestanden hätten, teilgenommen hatte (16 statt 10 Stimmen); da der JC Wiesbaden in offener Abstimmung für diese Satzung votierte, hätten seine Stimmen damals an sich insgesamt als ungültig bewertet werden müssen, da der Sachverhalt damals bereits bekannt gewesen zu sein scheint. Somit hätte es bei entsprechender Bewertung an sich bereits damals nur 76 Ja-Stimmen gegeben.
Der JC Wiesbaden, der sich wenige Wochen vor Versammlungsbeginn einen Teil seines Mitgliedsbeitrags für 2011 hatte zurückzahlen lassen und auf der Mitgliederversammlung vom 23. 10. 2011 nur noch mit zehn Stimmen auftrat, nachdem er auf den entscheidenden außerordentlichen Mitgliederversammlungen vom März und August 2011 (Neuwahl des gesetzlichen Vorstands und Beschlußfassung über eine Neufassung der Satzung) wie erwähnt mit einer ihm aufgrund seines tatsächlichen Mitgliederbestandes nicht zustehenden höheren Stimmenzahl gestimmt hatte, hatte für den 23. 10. 2011 erneut eine Abstimmung über den bereits einmal durchgefallenen Satzungsentwurfs des gesetzlichen Vorstands beantragt. Dieses Mal wurde auf Antrag des SC Budokan Maintal geheim abgestimmt, und das Abstimmungsergebnis fiel noch eindeutiger als zuvor gegen den Satzungsentwurf des Präsidiums aus: 112 Ja-Stimmen bei 95 Nein-Stimmen; die erforderliche Zwei-Drittel-Mehrheit wurde damit deutlich verfehlt. Zum zweiten Mal wurde damit der Satzungsentwurf des im März 2010 gewählten gesetzlichen Vorstandes des HJV abgelehnt.
Ebenfalls abgelehnt wurden nach den Richtlinien der NADA und auf Empfehlung des lsb h vom 1. DJC gestellte Anträge auf Satzungsänderungen, welche die Aufnahme einer Anti-Doping-Regelung in die HJV-Satzung zum Ziel hatten. Dazu passend hatte der 1. DJC auch eine Anti-Doping-Ordnung vorgeschlagen und beantragt. HJV-Präsident Ralph Gotta informierte die Versammelten, daß man im HJV keine wirksamen Dopingkontrollen vornehmen wolle. Es ginge nur darum, dem lsb h gegenüber eine grundsätzliche Erklärung, daß man gegen Doping im Sport sei, in die HJV-Satzung aufzunehmen, damit ab dem Jahr 2012 die lsb h-Zuschüsse weiterhin an den HJV gezahlt würden. Die vom 1. DJC beantragte NADA-konforme Anti-Doping-Regelung liege nicht im Interesse des HJV. Auch liege der DJB derzeit mit der NADA im Streit, da ihm die von der NADA gewünschten Regelungen gleichfalls zu weit gingen. Ralph Gotta verwies auf einen entsprechenden Antrag des Vorstands. Die Abstimmung über den Antrag des 1. DJC ergab 88 Ja-Stimmen gegenüber 88 Nein-Stimmen. Damit waren die erforderlichen Mehrheit weit verfehlt und der Antrag abgelehnt. Den Text der abgelehnten Satzungsänderungen finden Sie hier, die vom 1. DJC vorgeschlagene Anti-Doping-Ordnung hier.
Da nach Rechtsauffassung nicht nur des 1. DJC das HJV-Präsidium weder antragsberechtigt noch zu diesem Zeitpunkt beschlußfähig war, so daß eine Annahme des entsprechenden Antrags des HJV-Präsidiums möglicherweise zu einem unwirksamen Beschluß geführt hätte, schlug der 1. DJC der Versammlung vor, einen zweiten, von ihm vorsorglich gestellten, weniger weitreichenden Antrag auf Einführung einer Anti-Doping-Regelung in die Satzung dahingehend abzuändern, daß er mit der vom gesetzlichen Vorstand des HJV gewünschten Regelung textlich übereinstimmte. Dieser somit formal vom 1. DJC gestellte, inhaltlich aber die vom gesetzlichen Vorstand des HJV gewünschte Regelung enthaltende Antrag wurde sodann einstimmig angenommen.
Ein weiterer Antrag des 1. DJC auf Neufassung des § 1 der HJV-Satzung fand die erforderliche Zwei-Drittel-Mehrheit. Den neuen Text des § 1 finden Sie hier.
Ebenfalls angenommen wurden zwei weitere Satzungsänderungsanträge der TGS Walldorf und von Tamanegi, während ein Antrag des SC Budokan Maintal, in der HJV-Satzung ein Grundrecht auf freie Meinungsäußerung zu verankern, bei nur 18 Ja-Stimmen und 29 Enthaltungen mehrheitlich abgelehnt wurde.
Unter TOP 10 fanden die anstehenden Wahlen statt. Alle Ämter des Gesamtvorstandes wurden besetzt, die Namen der Gewählten können unter www.hessenjudo.de nachgelesen werden. In den meisten Fällen gab es nur einen Kandidaten. Zwei Kandidaten standen bei der Wahl zu folgenden Ämtern zur Verfügung:
Referent für das Prüfungswesen: Uwe Gehrisch: 104 Stimmen, Werner Müller: 83 Stimmen.
Schatzmeister: Roland Denkewitz (er war zuvor vom Amt des Vizepräsidenten Verwaltung zurückgetreten): 128 Stimmen, Axel Schönberger: 56 Stimmen
Vizepräsident Verwaltung: Udo Wesemüller: 96 Stimmen, Axel Schönberger: 91 Stimmen.
Der neu eingerichtete Ehrenrat wurde mit Klaus Hanelt, Erich Scherer und Lothar Zerull besetzt.
TOP 11 «Finanzbericht bis 30. 9. 2011» wurde seitens des Versammlungsleiters zurückgezogen.
Unter TOP 12 wurde der Haushaltsplan für 2011 vorgestellt, kritisch und kontrovers diskutiert und sodann einstimmig beschlossen.
Unter TOP 13 wurde der Haushaltsplan für 2012 vorgestellt und gleichfalls einstimmig beschlossen.
Unter TOP 14 wurde bei acht Gegenstimmen eine neue Finanzordnung beschlossen. Diese enthält die in den Monaten zuvor von verschiedenen Vereinen, auch seitens des 1. DJC, kritisierten, ursprünglich geplanten Gebührenregelungen nicht mehr.
Unter TOP 15 wurde einstimmig eine neue, durch verschiedene Anträge von Kim Chi Wiesbaden maßgeblich veränderte (und aus Sicht des 1. DJC dadurch verbesserte!) Wettkampfordnung in Übereinstimmung mit einem entsprechenden Votum der Anfang Oktober durchgeführten Sportwartetagung beschlossen.
TOP 16 «Bestätigung der neuen Jugendordnung» mußte entfallen, da die Jugendversammlung vom 28. August 2011 in Maintal eine nicht satzungskonforme Jugendordnung beschlossen hatte.
Unter TOP 17 wurde einem verdienten hessischen Judoka der vierte Dan Judo verliehen.
TOP 18 «Protokoll der Mitgliederversammlung vom 27. 6. 2010» entfiel, weil hierzu keine Änderungsanträge oder Widersprüche eingegangen waren.
Unter TOP 19 wurde Maintal als Versammlungsort für die ordentliche Mitgliederversammlung des Jahres 2012 bestimmt.
Unter TOP 20 «Verschiedenes» wurden mehrere Anträge abgehandelt. Ein Antrag von Tamanegi auf Änderung der Kampfrichterordnung wurde angenommen. Anträge sowohl der TSG Walldorf als auch des 1. DJC auf Senkung des Quorums für geheime Abstimmungen in der Geschäftsordnung wurden abgelehnt. Es wurde auf Rückfrage des 1. DJC seitens des Versammlungsleiters erklärt, daß dem JC Wiesbaden etwa zwei Wochen vor der Versammlung ein Teil seines für das Jahr 2011 gezahlten Beitrags zurückerstattet worden sei, da der JC Wiesbaden dem HJV zu Jahresbeginn versehentlich zu viele Mitglieder gemeldet habe; deshalb verfüge der JC Wiesbaden jetzt nicht mehr über 16, sondern nur noch über 10 Stimmen. Mehrere Versammlungsteilnehmer drücken diesbezüglich ihre Verwunderung und teilweise auch ihren Protest aus. Ein Antrag des 1. DJC auf Senkung des Mitgliedsbeitrags um 0,50 Euro pro Jahressichtmarke wird abgelehnt. Des weiteren erteilt der Versammlungsleiter dem 1. DJC auf dessen Antrag Auskunft über die Gesamthöhe der vom HJV zu zahlenden Gehaltskosten. Eine weitere Frage des 1. DJC nach der rechtlichen Regelung des im Jahr 2011 ohne Beschluß einer Mitgliederversammlung für einen der Landestrainer gekauften Dienstwagens im Arbeitsvertrag dieses Landestrainers wurde nicht zu dessen Zufriedenheit, sondern lediglich ausweichend beantwortet. Über die vom 1. DJC beantragte Anti-Doping-Ordnung konnte nicht mehr abgestimmt werden, da die entsprechende Satzungsregelung nicht beschlossen worden war. Ein Antrag des JC Gießen, der HJV möge auf seine am 14. August 2011 gegenüber dem 1. DJC erhobene Forderung von etwa 1.400 Euro für angeblich zu hohe Kopier- und Portokosten, die dem HJV durch den 1. DJC entstanden wären, verzichten, wurde bei 21 Gegenstimmen mehrheitlich angenommen.
Um 21 Uhr 20 wurde die Versammlung geschlossen.