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Letzte Änderung: 18.2.2012
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Aus dem Hessischen Judoverband (HJV)
Berichterstattung des 1. DJC über Vorgänge im HJV




17.2.2012: HJV-Präsidium verstrickt sich zunehmend in Widersprüche

Auf die Eilentscheidung des HJV-Rechtsausschusses, daß die vom HJV-Präsidium für den 24. März 2012 einberufene Mitgliederversammlung keine gültigen Beschlüsse fassen kann, falls die für den Versammlungsbeginn vorgesehene Zeit (ab 8 Uhr Stimmenausgabe, um 9 Uhr Versammlungsbeginn) nicht mindestens auf 10 Uhr 30 für den Versammlungsbeginn geändert werden sollte, reagierte das HJV-Präsidium mit einer Präsidiumsmitteilung vom 15. März 2012, in der allen HJV-Mitgliedern zugesichert wurde, daß die Uhrzeit für den Versammlungsbeginn auf 10 Uhr 30 geändert werde. Dies ist nach geltender Rechtslage für einen Werktag zwar nach wie vor unzulässig früh - nur an Sonn- oder Feiertagen dürfen Mitgliederversammlungen landesweiter Vereine bereits an einem Vormittag beginnen, und dann auch nicht vor 11 Uhr -, in der derzeitigen Lage nach Ansicht des DJC aber ein hinnehmbarer Kompromiß, zumal der Beschluß des Rechtsausschusses lediglich eine Einzelfallentscheidung darstellt, die keine Bindewirkung für die Zukunft hat und insbesondere auch keine allgemeine Klärung der Frage beinhaltet, zu welcher Uhrzeit Mitgliederversammlungen des HJV allgemein beginnen dürfen. Ginge man, wie das HJV-Präsidium, davon aus, daß die nun erfolgte Einzelfallentscheidung es zukünftig erlauben würde, an jedem beliebigen Werktag eine HJV-Mitgliederversammlung um 10 Uhr 30 beginnen zu lassen, so müßte man damit rechnen, daß nur ein sehr kleiner Teil der Mitglieder aufgrund bestehender beruflicher Verpflichtungen seiner Delegierten sich auf solchen Versammlungen vertreten lassen könnte.

Widersprüchlich mutet die Argumentation des HJV-Präsidiums in dieser Angelegenheit an: Man habe den frühen - nach Meinung des Präsidiums gerade noch vertretbaren - Versammlungsbeginn gewählt, damit seitens der Mitglieder ein entsprechendes Verfahren beim Rechtsausschuß des HJV eingeleitet werden sollte, um zu klären, zu welcher Uhrzeit Mitgliederversammlungen beginnen dürften. Da angeblich Rechtsausschußmitglieder dem HJV-Präsidium mitgeteilt haben sollen, daß der Rechtsausschuß vor der Mitgliederversammlung am 24. März 2012 keine weiteren Entscheidungen treffen werde, müßte das HJV-Präsidium somit davon ausgegangen sein, daß die Versammlung am 24. März 2012 tatsächlich um 9 Uhr (bei Stimmenausgabe ab 8 Uhr) beginnen würde und ein entsprechender korrigierender Beschluß des Rechtsausschusses erst nach dieser Versammlung ergehen würde. Dieses Ausführungen sind „starker Tabak” und würden bereits für sich genommen einen Mißtrauensantrag gegen dieses Präsidium begründen! Sie beinhalten nämlich folgende Punkte:

1. Die Mitgliederversammlung hätte somit nach dem Willen des Präsidiums in der Tat an einem Samstag um 9 Uhr beginnen sollen; Rücksicht auf aus größerer Entfernung Anreisende oder an einem Werkttag Berufstätige sollte somit gänzlich nicht genommen werden.

2. Das Präsidium, dem mit Rechtsanwalt Andreas Bartsch auch ein erfahrener Jurist angehört und das seitens des 1. DJC bereits mehrfach auf die geltende Rechtslage (u. a. im Standardkommentar zum BGB, dem Palandt, nachzulesen!) hingewiesen worden war, hätte somit in Kauf genommen, daß sämtliche Beschlüsse dieser Mitgliederversammlung vom HJV-Rechtsausschuß oder einem ordentlichen Gericht im nachhinein für nichtig erklärt worden wären! Alle anwesenden Mitglieder hätten nicht nur früh aufstehen müssen, sie hätten sich auch gänzlich umsonst versammelt!

3. Das Präsidium wußte und weiß sehr wohl, daß auch der HJV-Rechtsausschuß geltendes Recht nicht korrigieren kann und bei der Vermeidung einer Einberufung einer Mitgliederversammlung zur Unzeit zunächst die in dieser Sache bereits ergangenen Urteile und die Standardkommentare zu berücksichtigen sind, denen zufolge an einem Werktag - und ein Samstag ist in diesem Fall ein Werktag! - eine Mitgliederversammlung nicht an einem Vormittag beginnen darf! Oder sollte die nun ergangene HJV-Rechtsausschußentscheidung über dem Urteil etwa eines Oberlandesgerichtes stehen?

Mit anderen Worten: Entweder nahm das Präsidium es wissentlich in Kauf, die Mitglieder des HJV mit einer Einladung zur Unzeit zu brüskieren und die Nichtigkeit aller Versammlungsbeschlüsse herbeizuführen oder aber es war der Meinung, die Versammlung tatsächlich an einem Werktag zu dieser frühen Uhrzeit abhalten zu können (und dabei manche „unliebsame” Vereinsvertreter etwa aus Nordhessen aufgrund des frühen Versammlungsbeginns nicht dabeihaben zu müssen) und wurde von der nunmehr ergangenen Eilentscheidung des Rechtsausschusses schlicht und einfach überrascht, wie es selbst in seiner Mitteilung ja auch einräumt.

Die Unterstellung der Befangenheit, die in dieser Präsidiumsmitteilung gegenüber (namentlich ungenannten) Vertretern des HJV-Rechtsausschusses dahingehend gemacht wird, daß diese sich im Gespräch mit Präsidiumsmitgliedern unzulässigerweise zu Verfahrensfragen in laufenden Rechtsstreitigkeiten geäußert haben sollen, hält der DJC für unglaubwürdig und den erkennbaren Versuch, Mitglieder des HJV-Rechtsausschusses öffentlich zu diskreditieren. Daß der HJV-Rechtsausschuß vielmehr in der Tat unabhängig entscheidet und dem HJV-Präsidium keine derartigen Zusagen, wie von diesem offenbar fälschlich behauptet, gemacht haben dürfte, ist bereits daran zu erkennen, daß er bezüglich der Uhrzeit der Mitgliederversammlung eine Eilentscheidung gefällt hat und das HJV-Präsidium von dieser gänzlich überrascht wurde. Ob das HJV-Präsidium nun auch in allen anderen Verfahren, in denen es den kürzeren gezogen hat, behaupten wird, diese Verfahren selbst initiiert zu haben, um entsprechende Klarstellungen zu erreichen? Diente auch das vom Präsidium initiierte WKO-Hickhack der vergangenen Monate letztlich der Klärung von Satzungsfragen und war insofern in seinem erratischen Chaos beabsichtigt? Gespannt wird man beobachten, in welche weiteren Widersprüche sich dieses Präsidium bis zu seiner voraussichtlichen Abwahl am 24. März 2012 - entsprechende Mißtrauensanträge sind bereits gestellt - noch verwickeln wird!

14. Januar 2012: HJV-Rechtsausschuß entscheidet: Keine gültige Beschlußfassung der HJV-Mitgliederversammlung am 24. März 2012 bei Versammlungsbeginn um 9 Uhr!

Auf Antrag des 1. DJC hat der Rechtsausschuß des Hessischen Judo-Verbandes e. V. mit Datum vom 28. Januar 2012 festgestellt, daß die vom 20. Januar 2012 datierende Einladung zur ordentlichen Mitgliederversammlung des Hessischen Judo-Verbandes e. V. am 24. März 2012 in Maintal mit einem Versammlungsbeginn um 9 Uhr zu einer nicht zumutbaren Zeit einberufen wurde, so daß eventuell auf dieser Versammlung gefaßte Beschlüsse nichtig wären. Er hat darüber hinaus festgestellt, daß die Versammlung ordnungsgemäß stattfinden kann, wenn mit Vier-Wochen-Frist mit einem Versammlungsbeginn um 10 Uhr 30 eingeladen wird. (Die Texte des Beschlusses und des diesem zugrundeliegenden Antrags finden Sie hier. Auf Bitte des Rechtsausschusses werden in diesem und den bereits auf dieser Seite veröffentlichten Beschlüssen die Adresse des Rechtsausschusses sowie die eigenhändigen Unterschriften der unterzeichnenden Rechtsausschußmitglieder entfernt.)

Seitens des 1. DJC wird inzwischen erwartet, daß HJV-Präsident Ralph Gotta seiner für den 24. März 2012 frist- und formgerecht beantragten Abwahl durch eine vorherige Rücktrittserklärung zuvorkommt.

11.2.2012: Protokoll zur Besprechung der Kader- und Nominierungskriterien am 15. 1. 2012 in Wetzlar nebst Anhang auf DJC-Seite eingestellt

Das Protokoll zur Besprechung der „Kader- und Nominierungskriterien” vom 15. Januar 2012 in Wetzlar sowie die „Nominierungs- und Kaderkriterien im HJV” wurden dem 1. DJC mittlerweile zur Veröffentlichung übermittelt, damit diejenigen HJV-Mitglieder, die beide Texte nicht während der kurzen Zeitspanne, in der sie auf der Seite des HJV zur Verfügung gestellt wurden, lesen konnten, Zugriff auf diese Informationen haben. Den Text des Protokolls zur Besprechung „Kader- und Nominierungskriterien” finden Sie hier. Die „Nominierungs- und Kaderkriterien im HJV” können Sie hier nachlesen.

10.2.2012: Zensur auf der Internetseite des HJV?

Ein kürzlich auf der Internetseite des HJV veröffentlichtes Protokoll über eine Besprechung der Kader- und Nominierungskriterien wurde nach kurzer Zeit - offenbar auf Weisung des HJV-Präsidenten Ralph Gotta - wieder von der HJV-Seite entfernt. Der 1. DJC bietet an, es auf seiner Internetseite zu veröffentlichen, damit die HJV-Mitglieder es auch zur Kenntnis nehmen können.

Mit Überraschung wurde auch innerhalb des Vorstands des HJV folgende Äußerung des HJV-Präsidenten Ralph Gotta in einem E-Brief vom 8. Februar 2012 an einen Vorstandskollegen zur Kenntnis genommen: "Wenn wir innerhalb des Vorstandes/Präsidiums Mails, Aufträge oder Hinweise versenden, so gehöert [sic!] es zum guten Ton gegenüber allen Gewählten, dass zum einen alle!! eingebunden (cc) sind und was noch viel wichtiger ist, dass zum anderen dritte hier nicht im Verteiler erscheinen." Die Frage des guten Tons scheint sich indes nicht zu stellen, wenn das Präsidium Beschlüsse faßt, über welche die übrigen Vorstandsmitglieder nicht oder nur teilweise oder nur sehr spät in Kenntnis gesetzt werden. Die Einleitung des letzten Verfahrens gegen den 1. DJC vor dem Rechtsausschuß des HJV hätte an sich im Vorstand des HJV besprochen und beschlossen werden müssen. Eine Mehrheit der Vorstandsmitglieder wurde hierüber aber noch nicht einmal informiert. Bezüglich der Vorgänge in der Judo-WG in Wiesbaden seit dem letzten Quartal 2011 wurde der Mehrheit der Vorstandsmitglieder noch immer kein reiner Wein eingeschenkt. Die Benennung des Rechtsanwaltes Andreas Bartsch als Prozeßbevollmächtigten des HJV war nicht allen Vorstandsmitgliedern bekannt. Auch der Sponsoring-Vertrag, den Ralph Gotta mit der Mutter einer Judoka der HTG Bad Homburg abgeschlossen haben soll, wurde im Vorstand weder besprochen noch beschlossen. Das erste Einladungsschreiben zur Mitgliederversammlung des HJV am 24. März 2012 war gleichfalls im Vorstand weder besprochen noch beschlossen worden; lediglich am Vorabend seiner Versendung, als alles bereits vorbereitet war, wurden die Vorstandsmitglieder seitens des HJV-Präsidenten kurz in Kenntnis gesetzt. Die Liste der Beispiele für das, was HJV-Präsident Ralph Gotta für "guten Ton" im Umgang mit seinen Vorstandskollegen hält, ließe sich noch verlängern. Ein entsprechender "Echoeffekt" wird wohl nicht mehr allzulange auf sich warten lassen. HJV-Präsident Ralph Gotta muß sich inzwischen fragen, ob er aufgrund seines bisherigen Verhaltens überhaupt noch eine Mehrheit seines eigenen Vorstandes hinter sich hat!

Eine Frage des guten Tons wäre es auch, daß diejenigen, welche die Verantwortung dafür tragen, daß die Einladung zu Sportwartetagung im März nicht, wie von der letzten Sportwartetagung ausdrücklich gewünscht, unter Einhaltung einer Acht-Wochen-Frist erfolgte, diese auch übernehmen. Derzeit sieht es für viele HJV-Mitglieder vermutlich so aus, als ob die als Unterzeichner aufgeführten Sportwarte für den Verzug verantwortlich wären, denen aber offenbar diesbezüglich kein Vorwurf zu machen ist, da sie die verspätete Versendung des Einladungsschreibens nicht verursacht zu haben scheinen. Es ist schade, daß der HJV-Präsident die "Transparenz", von der er so gerne redet und schreibt, nicht auch selbst verwirklicht.

Eine Zensur ist in Zeiten des Internets noch schwieriger als in früheren Zeiten durchzuführen. Die DJC-Seite steht HJV-Vorstandsmitgliedern, deren Veröffentlichungen auf der Internetseite des HJV nicht veröffentlicht oder seitens des Präsidiums wieder zurückgezogen wurden, als zur Zeit im HJV vielgelesene Plattform zur Verfügung. Sofern dem 1. DJC das seitens des HJV-Präsidenten beanstandete Protokoll zur Veröffentlichung übersandt wird, wird es auf der DJC-Seite ins Netz gestellt werden.

9.2.2012: HJV ./. 1. DJC: zwei neue Anträge beim Rechtsausschuß

Der Hessische Judo-Verband e. V., vertreten durch seinen Präsidenten Ralph Gotta und seinen Vizepräsidenten, Rechtsanwalt Andreas Bartsch, hat zwei Anträge auf Feststellung gegen den 1. DJC beim Rechtsausschuß des HJV eingereicht. Im ersten Antrag geht es um die Stärkemeldung des 1. DJC vom 15. Januar 2011, zu welcher der 1. DJC nach Meinung des HJV nachträglich zusätzlich verpflichtet sei, diesem „plausibel” die Entwicklung seiner Mitgliederzahlen in seinen Budo-Sportabteilungen (Kendo, Ninjutsu und Nindokai; sogenannte „passive” Mitglieder bei der jährlichen Bestandsmeldung an den HJV) von Januar 2010 bis Januar 2011 darzulegen - dem 1. DJC ist nicht einsichtig, was an seiner korrekten und übersichtlichen Stärkemeldung erklärungspflichtig sein soll, so daß er davon ausgeht, daß es bei diesem Antrag in erster Linie um „Stimmungsmache” gehen dürfte und das HJV-Präsidium im übrigen sich dessen bewußt sein dürfte, daß Satzung und Ordnungen des HJV keine Rechtsgrundlage für einen solchen Antrag beinhalten -, im zweiten Antrag wird (mit Datum vom 16. Januar 2012) beantragt, daß der HJV dem 1. DJC vorläufig nicht seine Mitgliederliste herausgeben müssen solle, die der 1. DJC zwischenzeitlich allerdings bereits vom HJV in Erfüllung eines im Dezember 2011 zwischen beiden Parteien unwiderruflich geschlossenen Vergleichs am 1. Februar 2012 erhalten hat.

Dies ist nun schon das siebte Verfahren, in dem sich der HJV und der 1. DJC vor dem Rechtsausschuß des Hessischen Judo-Verbandes gegenüberstehen. Weitere Verfahren waren und sind zwischen dem JC Kim-Chi Wiesbaden und dem HJV anhängig. Solange der HJV noch von Ralph Gotta geführt wird, dürfte mit weiteren Verfahren dieser Art vor dem verbandseigenen Rechtsausschuß zu rechnen sein. Bisher hat der HJV noch keines von ihnen gewonnen. Anträge auf Abwahl von HJV-Präsident Ralph Gotta und HJV-Vizepräsident Andreas Bartsch sowie weiterer Vorstandsmitglieder auf der Mitgliederversammlung des HJV vom 24. März 2012 in Maintal wurden bereits gestellt. Daß das HJV-Präsidium der Meinung ist, HJV-Vizepräsidenten Andreas Bartsch als Rechtsanwalt dahingehend mandatieren zu können, daß dieser alleinvertretungsberechtigter und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreiter Prozeßbevollmächtigter des HJV in allen anhängigen und zukünftigen Verfahren sein soll, ist nach Auffassung des 1. DJC angesichts des Fehlens einer entsprechenden Grundlage in der Satzung bemerkenswert. Zu welchem Stundensatz der Prozeßbevollmächtigte des HJV seine erbrachten Leistungen abrechnet oder ob er sich im voraus schriftlich zu einem umfassenden Honorarverzicht in allen anhängigen Verfahren bereit erklärt haben sollte, ist dem 1. DJC bislang noch nicht bekannt.

29.1.2012: Doppelte Rüge des HJV-Rechtsausschusses für HJV-Präsidium: Wettkampfordnung des HJV weiterhin ungültig

Der Rechtsausschuß des HJV hat beide „Widersprüche” des HJV-Präsidiums gegen die am 17. Dezember 2011 „unwiderruflich” zwischen dem HJV-Präsidium und dem JC Kim-Chi Wiesbaden geschlossenen Vergleiche an die Mitgliederversammlung des HJV als zuständige Widerspruchsinstanz verwiesen. In dem Verfahren, in welchem es um die Gültigkeit der Sportordnung und Jugendsportordnung und die Ungültigkeit der Wettkampfordnung geht, hat er darüber hinaus beschlossen, daß das eingelegte Rechtsmittel des Widerspruchs keine aufschiebende Wirkung hinsichtlich der ersten beiden (wesentlichen) Punkte des angegriffenen Vergleichs entfaltet. Diese weise Entscheidung begründet der Rechtsausschuß wie folgt:

„Dies ist aus Gründen der Rechtssicherheit für die Mitglieder des Antragsgegners und deren Mitglieder gerade im Hinblick auf den laufenden Sport- und Wettkampfbetrieb unabdingbar. Es ist für keinen Beteiligten zumutbar, in Bezug auf die geltenden Bestimmungen im Unklaren gelassen zu werden. Geschweige denn könnten auf Basis einer ggf. unwirksamen Ordnung eingetretene Ereignisse oder getroffene Entscheidungen angemessen rückabgewickelt werden.” (Die vollständige Begründung des Rechtsausschusses finden Sie hier.)

So ist es in der Tat. Man muß insbesondere dem JC Kim-Chi Wiesbaden und seinen Vorsitzenden Alexandra Lenk und Siegbert Geuder dafür dankbar sein, daß sie entschlossen für Rechtssicherheit im Wettkampfbetrieb des HJV gesorgt haben, der ansonsten durch das seitens des Präsidiums angerichtete Verwirrspiel und Chaos um die „gültige/ungültige/halbgültige” Wettkampfordnung ein nicht zu unterschätzendes Chaos in seinem Sportbetrieb hätte erleben müssen.

Beide Schreiben des Rechtsausschusses (das zweite Schreiben des Rechtsausschusses finden Sie hier) schließen mit einer deutlichen Rüge für das HJV-Präsidium:

„Der Rechtsausschuß rügt als rechtsprechende, unabhängige und neutrale Instanz des Antragsgegners ausdrücklich dessen im vorliegenden Schreiben dargelegte Tonalität, insbesondere die Tatsache, Forderungen an den Rechtsausschuß zu stellen. Der Antragsgegner hat jedes Recht, entsprechende Anträge zu stellen, aber ist nicht in der Position, Forderungen an den Rechtsausschuß zu richten.”

„Das ist weit mehr als eine schallende Ohrfeige. Jetzt steht das HJV-Präsidium bezüglich seines in der Sache wie im Ton unangemessenen Verhaltens für alle HJV-Mitglieder deutlich sichtbar am Pranger”, kommentierte DJC-Präsident Schönberger die beiden Rügen.

28.1.2012: Ladungsfrist zur Einladung der Sportwartetagung des HJV am 18. März 2012 nicht eingehalten: Sportwartetagung kann erneut keine wirksamen Beschlüsse fassen!

Ein weiteres Mal hat es der HJV versäumt, frist- und formgerecht zu einer Sportwartetagung einzuladen. Obgleich sogar in dem Einladungsschreiben zur HJV-Sportwartetagung der Hinweis steht, daß für die Einladung diesselben Fristen wie für die Einladung zu einer Mitgliederversammlung gelten - somit eine Acht-Wochen-Frist für die erste Einladung -, wurde das nicht datierte und noch nicht einmal unterschriebene Einladungsschreiben den Mitgliedern des HJV zu spät zugesandt. Der 1. DJC hat es erst am 28. Januar 2012 erhalten. Selbst wenn die Versammlung fristgerecht einberufen worden wäre, könnte sie unter den TOP 4a und 4b keine wirksamen Beschlüsse zu einer HJV-Wettkampfordnung sowie Kader- und Nominierungskriterien fassen, weil mindestens bis zur Mitgliederversammlung des HJV am 24. März 2012 die beiden zwischen dem JC Kim-Chi Wiesbaden e. V. und dem HJV geschlossenenen Vergleiche vom 17. Dezember 2012, deren Text untenstehend unter dem Datum des 13. Januars 2012 nachgelesen werden kann, Geltung haben. Eine entsprechende Beschlußfassung auf der Sportwartetagung vom 18. März 2012 in Maintal wäre somit doppelt unwirksam, zum einen wegen der nicht fristgerechten Einladung, zum anderen wegen eines in diesem Falle klaren Verstoßes gegen die in beiden Vergleichen definitiv festgehaltene Rechtslage, nach der sich derzeit alle Parteien im HJV zu richten haben, auch wenn das HJV-Präsidium in seinen ständigen erratischen Anwandlungen (die WKO gilt, sie gilt nicht, sie gilt, sie gilt nicht, sie gilt doch, nein, sie gilt bis zur kommenden Mitgliederversammlung nicht ...) dies wieder einmal anders sehen mag. Es wäre wohl sogar imstande, sogar von seinem schon (längst überfälligen) Rücktritt wieder zurücktreten zu wollen.

27.1.2012: Wortbrüchig: HJV-Präsidium widerruft Vergleich mit Kim-Chi Wiesbaden und behauptet Gültigkeit der Wettkampfordnung des HJV

Am 17. Dezember 2011 schlossen das HJV-Präsidium und der JC Kim-Chi Wiesbaden e. V. vor vier Mitgliedern des Rechtsausschusses des HJV zwei „unwiderrufliche” Vergleiche, in denen das HJV-Präsidium „unwiderruflich” zwei Anträge des JC Kim-Chi Wiesbaden gegen den HJV, die dem Rechtsausschuß form- und fristgerecht eingereicht worden waren, vorbehaltlos anerkannte. Damit waren beide Streitfälle im Sinne des JC Kim-Chi Wiesbaden e. V. entschieden. Die Texte beider Vergleiche können in der Berichterstattung auf dieser Seite vom 13. Januar 2012 nachgelesen werden, wo sie als pdf-Dateien zur Verfügung stehen.

Einmal mehr stellt das HJV-Präsidium unter Führung von HJV-Präsident Ralph Gotta nunmehr unter Beweis, daß auf sein Wort kein Verlaß ist: HJV-Schatzmeister Roland Denkewitz und HJV-Vizepräsident Udo Wesemüller haben den Rechtsausschuß des HJV mit zwei Schreiben angeschrieben: Zum einen ficht das HJV-Präsidiums den „unwiderruflich” geschlossenen Vergleich bezüglich der Sportordnung, der Jugendsportordnung und der Wettkampfordnung des HJV mit Datum vom 13. Januar 2012 an (den Text des ersten Schreibens des HJV-Vizepräsidenten Udo Wesemüller und des HJV-Schatzmeisters Roland Denkewitz finden Sie hier), zum anderen widersprechen Roland Denkewitz und Udo Wesemüller als Vertreter des HJV-Präsidiums sowohl dem Vergleich in Sachen Nominierungs- und Kaderkriterien sowie Nominierung von Athleten als auch insbesondere dessen Begründung (den Text des zweiten Schreibens des HJV-Schatzmeisters sowie des HJV-Vizepräsidenten Udo Wesemüller finden Sie hier).

Da dem HJV-Präsidium mit Rechtsanwalt Andreas Bartsch auch ein Volljurist angehört, darf unterstellt werden, daß allen Präsidiumsmitgliedern § 779 BGB (Titel 21. Vergleich) und dessen Kommentierung bekannt sein dürfte. Unwirksamkeit der Vergleiche wäre gegeben, wenn der nach dem Inhalt der geschlossenen Vergleiche als feststehend zugrunde gelegte Sachverhalt der Wirklichkeit nicht entspräche und der Streit oder die Ungewißheit bei Kenntnis der Sachlage nicht enstanden wäre. Etwa bei Vorliegen eines Geschäftsirrtums, einer arglistigen Täuschung oder einer Drohung gegen eine der Parteien ist eine Anfechtung eines Vergleichs möglich. Kennt man die rechtlichen Umstände, unter denen ein Vergleich unwirksam ist oder angefochten werden kann, so kann man in vorliegendem Falle nur feststellen, daß das HJV-Präsidium nicht nur den vom HJV-Rechtsausschuß unternommenen Versuch einer gütlichen Einigung zwischen den im Streit liegenden Parteien (JC Kim-Chi Wiesbaden e. V. ./. Hessischer Judo-Verband e. V.) zunichte macht, sondern insbesondere dem Rechtausschuß des HJV selbst einen Fehde-Handschuh entgegenwirft, insofern der Protokollierung durch den Rechtsausschuß widersprochen wird, was den Vorwurf einer fehlerhaften oder sogar parteilichen Protokollierung durch den Rechtsausschuß beinhaltet. Das ist ein unerhörter Vorfall, wie er bisher in der Geschichte des Hessischen Judo-Verbandes e. V. noch nie zuvor vorgekommen zu sein scheint! Wäre er berechtigt, müßten die vier unterzeichneten Vertreter des HJV-Rechtsausschusses sofort von allen ihren Ämtern im HJV zurücktreten. Ist er aber unberechtigt, so gibt alleine dieser Vorfall Anlaß zur Abwahl des HJV-Präsidiums durch einen Mißtrauensantrag auf der nächsten Mitgliederversammlung!

Während das HJV-Präsidium mit Schreiben vom 13. Januar 2012 an den HJV-Rechtsausschuß ausdrücklich wieder einmal die Gültigkeit der HJV-Wettkampfordnung behauptete, veröffentlichte es mit Datum vom 20. Januar 2012 um 9 Uhr 12 auf www.hessenjudo.de eine „Klarstellung zum Sportbetrieb”, aus der eindeutig hervorgeht, daß die Wettkampfordnung bis zur nächsten ordentlichen Mitgliederversammlung des HJV keine Gültigkeit hat. Wer verläßt sich mittlerweile noch auf das Wort dieses HJV-Präsidiums? Wohl nur durch einen erfolgreichen Mißtrauensantrag wird weiterer Schaden vom Hessischen Judo-Verband e. V. abgewandt werden können. Einen weiteren Rundbrief des JC Kim-Chi Wiesbaden e. V. an alle HJV-Mitglieder finden Sie hier.

25.1.2012: Schwerwiegender Ladungsfehler in der Einladung zur HJV-Mitgliederversammlung am 24. März 2012?

Erneut zeigte sich das Präsidium des Hessischen Judo-Verbandes e. V. juristisch schlecht beraten, als es mit Datum vom 20. Januar 2012 eine mit dem Vorstand des HJV inhaltlich nicht abgestimmte Einladung zu einer ordentlichen Mitgliederversammlung des Hessischen Judo-Verbandes e. V. am 24. März 2012 in Maintal versandte. Obgleich die Versammlung nicht an einem Sonntag, sondern außergewöhnlicherweise an einem Samstag angesetzt wurde, soll sie bereits um 9 Uhr morgens beginnen (Stimmenvergabe ab 8 Uhr). Ob man angesichts einer solchen Versammlungszeit am Vormittag eines Werktages wohl seitens des Präsidiums wirklich Wert auf die Anwesenheit vieler Mitglieder vor allem aus Nord- und Südhesssen legt? Eine Ladung zu einer für einen Teil der Mitglieder unzumutbaren Zeit führt nach gängiger Rechtsprechung regelmäßig zur Nichtigkeit aller auf einer solchen Versammlung gefaßten Beschlüsse, was dem einladenden Präsidium, das auf dieser Versammlung durch eine von der Satzung nicht vorgesehene „Vertrauensfrage” einem Mißtrauensantrag auszuweichen versucht, auch durchaus bekannt war, da es erst am 14. August 2011 während einer außerordentlichen Mitgliederversammlung in Maintal mündlich und schriftlich auf diesen Umstand hingewiesen wurde. Ein entsprechendes Verfahren ist bereits vor dem Rechtsausschuß des HJV anhängig.

24.1.2012: Judo-WG (Männer) des HJV kurz vor Auflösung?

Möglicherweise wird die Wiesbadener Judo-WG für Männer des Hessischen Judo-Verbandes e. V. bereits mit Ablauf des ersten oder zweiten Quartals 2012 wieder aufgelöst. Aufgrund gewisser interner Vorfälle, über die noch nicht einmal alle HJV-Vorstandsmitglieder informiert worden sein sollen, sind einige männliche Judoka bereits im vierten Quartal 2011 aus der Judo-WG ausgezogen.

19.1.2012: Telephonkonferenz des HJV-Vorstandes

Aufgrund der am Morgen des 19. Januar unter www.hessenjudo.de veröffentlichten Nachricht, daß große Ereignisse ihren Schatten vorauswürfen, war mancher Teilnehmer der kurzfristig von HJV-Präsident Ralph Gotta einberufenen Telephonkonferenz, die noch nicht einmal eine halbe Stunde dauerte, auf die zu erwartenden Nachrichten neugierig. Wer allerdings dachte, etwas zu den derzeit im Fokus stehenden Vorfällen in und um die Judo-WG in Wiesbaden zu erfahren, sah sich in seiner Erwartungshaltung enttäuscht. Am 24. März 2012 soll auf einer ordentlichen Mitgliederversammlung des HJV, die in den kommenden Tagen einberufen werden wird, über die Annahme einer HJV-Wettkampfordnung beschlossen werden, die nach dem Willen des Präsidiums eine Woche zuvor (am 18. März 2012) von einer HJV-Sportwartetagung beschlossen werden soll. Auf dieser Mitgliederversammlung, mit deren Einberufung das Präsidium dem Antrag auf Einberufung einer außerordentlichen Mitgliederversammlung aufgrund eines Minderheitenvotums mit dem Zweck seiner Abwahl zuvorkommen will, ist vorgesehen, daß das Präsidium die Vertrauensfrage stellt und gegebenenfalls seinen Rücktritt erklären wird, falls ihm nicht das Vertrauen ausgesprochen werden sollte. Für diesen Fall soll vorsorglich ein entsprechender Tagesordnungspunkt Neuwahlen vorgesehen werden. Ralph Gotta hat es den Mitgliedern des erweiterten Vorstandes freigestellt, wie sie sich im Falle eines Rücktritts des Präsidiums verhalten sollen. Deutliche Worte der Kritik wurden bezüglich des JC Kim-Chi Wiesbaden und des 1. DJC geäußert, deren Vorgehen nach Ansicht des Präsidiums gegen „Judo-Werte” verstoße. Insbesondere HJV-Vizepräsident Andreas Bartsch bewertete es als unsportlich, daß der 1. DJC eine Eingabe gegen ihn bei der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main eingelegt habe. Auch drei Nicht-Vorstandsmitglieder, darunter Landestrainer Jan Steiner, nahmen an der Telephonkonferenz des HJV-Vorstandes mit Rederecht teil.

17.1.2012: HJV-Vorstandssitzung vom 20.1.2012 wieder abgesagt

Die außerordentliche Vorstandssitzung des HJV, zu der am 16. Januar 2012 mit Eilbedürftigkeit für Freitag, den 20. Januar 2012, eingeladen wurde und die ab 19 Uhr im Feri Sportpark der HTG in Bad Homburg stattfinden sollte, wurde kurzfristig wieder abgesagt. Einziger Tagesordnungspunkt hätte eine Abstimmung der Vorgehensweise bezüglich der Veröffentlichungen des JC Kim-Chi Wiesbaden und des 1. DJC in Sachen HJV auf der Internetseite des 1. DJC sein sollen. Offenbar soll nun in dieser Angelegenheit doch kein Beschluß gefaßt werden, da ersatzweise lediglich eine Telephonkonferenz am 19. Januar einberaumt wurde, in deren Rahmen zwar durchaus eine informelle "Abstimmung" bezüglich des weiteren Vorgehens des Vorstands durchgeführt, wohl aber kein wirksamer Beschluß gefaßt werden kann, solange auch nur ein Vorstandsmitglied entweder bezüglich der Vorgehensweise oder in der Sache widerspricht oder aber falls ohnehin nicht alle Vorstandsmitglieder sich in diese Telephonkonferenz einwählen. Ein Postscriptum zu einem E-Brief des HJV-Präsidenten vom 17. Januar 2012 gibt den Vorstandsmitgliedern derweil ein Rätsel auf, weil es inhaltlich so verstanden werden kann, als hätte HJV-Präsident Ralph Gotta persönlich bisher dafür Sorge getragen, Informationen aus dem Vorstand an einen gewissen Sportsfreund im 1. DJC, in dessen Mannschaft er früher bekanntlich kämpfte, weiterzuleiten. Der Quellenschutz, den alle HJV-Mitglieder genießen, welche über die Heimseite des 1. DJC zu einer unabhängigen, unzensierten und freien Berichterstattung über Vorgänge im Hessischen Judo-Verband e. V. beitragen wollen, gilt natürlich auch für den HJV-Präsidenten, so daß seitens des 1. DJC hierzu keine Stellung genommen wird.

16.1.2012: Außerordentliche HJV-Vorstandssitzung am 20. Januar 2012:
einziger TOP: JC Kim-Chi Wiesbaden und 1. DJC

Nachdem Siegbert Geuder, 2. Vorsitzender von Kim-Chi Wiesbaden, am 12. Januar 2012 von HJV-Präsident Ralph Gotta persönlich angerufen und ihm bzw. seinem Verein rechtliche Konsequenzen und verbandsinterne Sanktionen angedroht wurden, falls er die Fragen des HJV-Präsidenten zu dem derzeit kursierenden Aufruf, eine außerordentliche Mitgliederversammlung zu dessen Abwahl durch einen Mißtrauensantrag einzuberufen, nicht unverzüglich beantwortete - Siegbert Geuder lehnte dieses Ansinnen ab -, und der Präsident des 1. DJC am 14. Januar 2012 einen auf den 11. Januar 2012 datierten Brief des HJV-Präsidenten Ralph Gotta erhielt, in dem dieser dem 1. DJC vorwirft, den HJV in seinem "Informationsinteresse" massiv gestört oder getäuscht zu haben und das "Informationsrecht" des HJV mit Füßen zu treten, hat HJV-Präsident Ralph Gotta nun für Freitag, den 20. Januar 2012, unter Verzicht auf alle Fristen eine außerordentliche Vorstandssitzung des HJV einberufen, auf der einzig die Vereine Kim-Chi Wiesbaden und 1. DJC auf der Tagesordnung stehen. Mit weiteren Verfahren vor dem Rechtsausschuß des HJV wird somit wohl leider zu rechnen sein. HJV-Vizepräsident Andreas Bartsch hat dem 1. DJC des weiteren mit Datum vom 13. Januar 2012 - aus Sicht des 1. DJC zu Unrecht und völlig aus der Luft gegriffen - u. a. "grobe Unsportlichkeiten", den Versuch, "Andersdenkende auf unfaire Weise mundtot zu machen" und "geradezu asoziales Verhalten" vorgeworfen und seinen neunseitigen Schriftsatz mit folgenden Worten beschlossen: "Wenn die Organe des HJV ein solches geradezu asoziales Verhalten weiter klaglos dulden, ist Schaden für den Verband und den Judosport vorprogrammiert." Besonderen Anstoß seitens des HJV-Präsidiums erregt zudem offenbar die (unzensierte) Berichterstattung des JC Kim-Chi Wiesbaden und des 1. DJC über jüngste Vorgänge und Vorfälle im HJV.

13.1.2012: Doppelter Ippon für Kim-Chi Wiesbaden:
HJV-Präsidium räumt ein, daß Kim-Chi in allen Streitfällen im Recht ist

Wie erst jetzt bekannt wurde, handelte es sich bei der gütlichen Beilegungen der Streitfälle zwischen Kim-Chi Wiesbaden und dem Hessischen Judo-Verband e. V. (HJV) am 17. Dezember 2011 auf der Ronneburg keineswegs um einen Vergleich, bei dem sich beide Seiten entgegengekommen wären, sondern vielmehr um ein unwiderrufliches Eingeständnis des HJV-Präsidiums, daß Kim-Chi Wiesbaden in allen Punkten, weswegen der Verein den Rechtsausschuß gegen den HJV angerufen hatte, uneingeschränkt im Recht ist. Dabei wurde im ersten Verfahren (in Abwesenheit des HJV-Präsidenten Ralph Gotta) seitens des HJV-Präsidiums unwiderruflich anerkannt:

1. Die Sportordnung und die Jugendsportordnung des HJV sind weiterhin gültig.
2. Die durch das Präsidium des HJV verbreitete „Wettkampfordnung” ist keine gültige Ordnung des HJV.
3. Weder das Präsidium noch der Vorstand noch die Mitgliederversammlung noch die Sportwartetagung des HJV können eine „Wettkampfordnung” wirksam beschließen oder in Kraft setzen, solange diese nicht in der Satzung des HJV verankert ist.

In diesem Zusammenhang überrascht, daß auf der Heimseite des HJV am 11. Januar 2012 um 13 Uhr 59 ein nicht unterschriebener Entwurf des Protokolls der Mitgliederversammlung des HJV vom 23. Oktober 2011 veröffentlicht wurde, in dem es unter TOP 15 heißt: „Die Wettkampfordnung ist ab sofort gültig. Wettkampfordnung Anlage 8”. Jeder Leser dieses Protokolls muß den - falschen - Eindruck gewinnen, daß die eindeutig nicht gültige Wettkampfordnung nunmehr gültig sei. Eine derartige, irreführende Veröffentlichung hätte - wenn überhaupt - nur mit einem klärenden Zusatz erfolgen dürfen. Da das HJV-Präsidium zudem auf seiner eigenen Internetseite bisher nicht über die Verfahren vor dem Rechtsausschuß und deren Ausgang informiert, haben daher zur Zeit die Leserinnen und Leser der DJC-Seite einen Informationsvorsprung vor den Nutzerinnen und Nutzern der offiziellen HJV-Seite. Es bleibt dabei: Es gibt im HJV derzeit keine gültige Wettkampfordnung, wie der 1. DJC im übrigen bereits am 16. November 2011 auf seiner Heimseite unter der Rubrik „Aus dem HJV” berichtet hatte.

Den Text der Anerkenntnis des HJV-Präsidiums im ersten Verfahren finden Sie hier.

Im zweiten Verfahren des JC Kim-Chi Wiesbaden gegen den HJV wurde gleichfalls seitens des HJV-Präsidiums (in Abwesenheit von Ralph Gotta) unwiderruflich anerkannt:

1. Weder das Präsidium noch der Vorstand des HJV sind berechtigt, Nominierungs- und Kaderkriterien durch Beschluß des Präsidiums oder des Vorstands wirksam zu erlassen und diese zu veröffentlichen, solange die Sportordnung des HJV in ihrer Fassung vom 27. Juni 2010 Bestand hat und diesbezüglich nicht geändert wurde.

2. Die Unwirksamkeit der am 14. November 2011 unter www.hessenjudo.de seitens des Präsidiums des HJV veröffentlichten „Nominierungs- und Kaderkriterien des HJV” wird festgestellt, soweit diese in Widerspruch zu Satzung und gültiger Sportordnung des HJV stehen.

3. Weder das Präsidium des HJV noch die Landestrainer sind berechtigt, ohne Wissen und Zustimmung der zuständigen Sportwarte Athleten zu HJV-Maßnahmen zu nominieren.

Aus Punkt 3 folgt unmittelbar die Unwirksamkeit aller eventuell von den Landestrainern eigenmächtig oder lediglich in Abstimmung mit dem Präsidium ausgesprochenen Nominierungen von Athleten, sofern diese ohne Wissen und Zustimmung der zuständigen Sportwarte erfolgt sein sollten.

Den Text der Anerkenntnis des HJV-Präsidiums im zweiten Verfahren finden Sie hier.

Der JC Kim-Chi Wiesbaden hat somit in zwei Musterverfahren Rechtssicherheit für alle Mitglieder des HJV, die Athleten und Kampfrichter erreicht. Dies wäre nicht notwendig gewesen, wenn das Präsidium des HJV nicht zuvor mehrfach in gravierender Weise gegen Satzung und Ordnungen des HJV verstoßen hätte. Es ist daher verständlich, daß der JC Kim-Chi Wiesbaden, vertreten durch Alexandra Lenk und Siegbert Geuder, nunmehr verbandspolitische Konsequenzen in Form eines Rücktritts des HJV-Präsidiums fordert.

11.1.2012: Mißtrauensantrag gegen HJV-Präsident Ralph Gotta und weitere Präsidiums- und Vorstandsmitglieder des Hessischen Judo-Verbandes e. V. in Vorbereitung - Aufruf zur Sammlung von Unterschriften

Zur Einberufung einer außerordentlichen Mitgliederversammlung des Hessischen Judo-Verbandes e. V. (HJV) gemäß § 37 I BGB werden derzeit hessenweit Stimmen von HJV-Mitgliedern gesammelt. HJV-Mitglieder, die sich dem Antrag auf Einberufung einer solchen Mitgliederversammlung, auf der Mißtrauensanträge gegen den HJV-Präsidenten Ralph Gotta sowie weitere Mitglieder des Präsidiums und des erweiterten Vorstandes eingebracht werden sollen, anschließen wollen, können sich den Text des Antrags hier ausdrucken, ihn unterschreiben und sodann an den JC Kim-Chi Wiesbaden schicken, wo die Unterschriften derzeit gesammelt werden:

Judo-Club Kim-Chi Wiesbaden e. V.
zu Händen von Herrn Siegbert Geuder
Sporthalle der Ludwig-Beck-Schule
Wörtherseestr. 8
65187 Wiesbaden

Der 1. DJC unterstützt diesen Aufruf und hat ihn bereits unterzeichnet.

10.1.2012: HJV-Rechtsausschuß entscheidet gegen HJV-Präsident Ralph Gotta:
Mitgliedsrechte des 1. DJC im HJV wieder „aufgetaut”

Mit Datum vom 4. Januar 2012 hat der Rechtsausschuß des Hessischen Judo-Verbandes e. V. (HJV) dem Antrag des 1. DJC vom 18./19. November 2011 (1. DJC ./. HJV 2011-I) vollumfänglich entsprochen und die Unwirksamkeit der von HJV-Präsident Ralph Gotta gegenüber dem 1. DJC ausgesprochenen Sanktion eines „Einfrierens” der Mitgliedsrechte im HJV festgestellt. (Den Text des Beschlusses finden Sie hier.)

Der 1. DJC hatte ursprünglich HJV-Präsident Ralph Gotta persönlich, sodann den HJV selbst als Antragsgegner benannt, da das Schreiben, in dem die Sanktion ausgesprochen wurde, weder einen Vorstandsbeschluß anführte noch von einem zweiten Mitglied des gesetzlichen Vorstandes des HJV unterschrieben war, so daß zunächst unklar war, ob es sich um ein persönliches Schreiben des HJV-Präsidenten oder um ein dem HJV zuzurechnendes Schreiben handelte. Im vorstehend erwähnten Beschluß des Rechtsausschusses ist der HJV als alleiniger Antragsgegner festgehalten. Mit weiterem Beschluß vom 6. Januar 2012 wies der HJV-Rechtsausschuß den Antrag des 1. DJC gegen Ralph Gotta in derselben Angelegenheit mangels fehlender Passivlegitimation desselben zurück. (Den Text dieses Beschlusses finden Sie hier.) Ein zweiter Entscheid in derselben Angelegenheit wäre ohnehin nicht erforderlich gewesen, da der Antrag des 1. DJC im ersten Verfahren ja bereits vollumfänglich zugunsten des 1. DJC entschieden worden war.

DJC-Präsident Axel Schönberger spricht in diesem Zusammenhang von einer „schallenden Ohrfeige” des HJV-Rechtsausschusses für den HJV-Präsidenten Ralph Gotta, der offenbar nach dem überlebten, mittelalterlichen und vormodernen Motto zu verfahren beliebe, „Der eine wartet, daß die Zeit sich wandelt, der andere packt sie kräftig an und handelt”, anstatt sich an die Satzung und Ordnungen des HJV zu halten. Ein HJV-Präsident, so Schönberger, der rechtswidrig in derart willkürlicher Weise die Rechte eines Mitgliedsvereins des HJV zu beschneiden versuche, sollte am besten auf der Stelle zurücktreten. Der 1. DJC unterstütze die Forderung von Kim-Chi Wiesbaden und anderer Vereine nach einem sofortigen Rücktritt des HJV-Präsidenten Ralph Gotta.

Das zweite Verfahren des 1. DJC gegen den HJV (1. DJC ./. HJV 2011-II) wurde am 17. Dezember 2011 durch einen im Interesse des 1. DJC liegenden Vergleich beendet, in welchem festgestellt wurde, daß der Antrag des 1. DJC im Verfahren 1. DJC ./. HJV 2011-I (siehe oben) aufschiebende Wirkung hatte. Da das Schreiben des HJV-Präsidenten Gotta, in dem die Sanktion rechtswidrig ausgesprochen wurde, keine Rechtsmittelbelehrung enthielt, kam es dem 1. DJC genau hierauf an. (Den Text des zwischen dem 1. DJC und dem HJV unwiderruflich geschlossenen Vergleichs finden Sie hier.)

Auch das vierte Verfahren des 1. DJC gegen den HJV (1. DJC ./. HJV 2011-IV) wurde am 17. Dezember 2011 durch einen Vergleich beendet, der im Ergebnis genau auf das hinauslief, was der 1. DJC beantragt hatte, nämlich die Herausgabe der vollständigen Mitgliederliste des HJV an den 1. DJC. HJV-Vizepräsident Andreas Bartsch teilte dem Präsidenten des 1. DJC am 17. 12. 2011 in Anwesenheit von vier Mitgliedern des Rechtsausschusses mit, daß der HJV dem 1. DJC die gewünschte Liste bisher nicht habe übergeben können, weil sie dem HJV bislang noch nicht vollständig in der der vom 1. DJC gewünschten, rechtsverbindlichen Form vorliege. Es sei unstreitig, daß der 1. DJC Anspruch auf Herausgabe der vollständigen Mitgliederliste habe. Man werde diese erstellen und verpflichte sich, diese dem 1. DJC bis zum 31. Januar 2012 zur Verfügung zu stellen. (Den Text des zwischen dem 1. DJC und dem HJV unwiderruflich geschlossenen Vergleichs finden Sie hier.)

20.12.2011: Siegbert Geuder fordert HJV-Präsidium zum Rücktritt auf!

Nach der am 20. Dezember 2011 erfolgten Veröffentlichung des Dezember-Briefes des HJV-Vorstandes auf der Heimseite des Hessischen Judo-Verbandes e. V. hat Siegbert Geuder (Wiesbaden) die HJV-Präsidiumsmitglieder Ralph Gotta, Rechtsanwalt Andreas Bartsch, Udo Wesemüller und Roland Denkewitz zum Rücktritt aufgefordert. Der Dezember-Brief des Präsidiums wurde daraufhin bereits am 20. 12. 2011 wieder von der Seite des HJV heruntergenommen. Einen offenen Brief von Siegbert Geuder an die Mitglieder des HJV finden Sie hier.

19.12.2011: Kim-Chi Wiesbaden informiert in einem offenen Brief über Ergebnisse der HJV-Sportwartetagung vom 17. 12. 2011

Auf Bitte des JC Kim-Chi Wiesbaden veröffentlicht der 1. DJC einen offenen Brief des 2. Vorsitzenden dieses Vereins, Siegbert Geuder, in dieser Rubrik. Den offenen Brief von Kim-Chi Wiesbaden finden Sie hier.

Nach der Sportwartetagung vom 17. Dezember 2011 erfolgte eine Besprechung von Teilen des HJV-Präsidiums (Andreas Bartsch, Udo Wesemüller und Roland Denkewitz) mit vier Vertretern des HJV-Rechtsausschusses und den beiden Delegierten des 1. DJC. Dabei verpflichtete sich das HJV-Präsidium unter anderem, dem 1. DJC bis spätestens zum 31. Januar 2012 eine vollständige ladungsfähige Liste aller HJV-Mitglieder zukommen zu lassen, damit der 1. DJC Unterschriften für die Einberufung einer Mitgliederversammlung des HJV sammeln kann, auf welcher dann Mißtrauensanträge gegen den HJV-Präsidenten Ralph Gotta und weitere Mitglieder des HJV-Präsidiums gestellt werden und gegebenenfalls entsprechende Nachwahlen erfolgen können.

Das HJV-Präsidium erklärte dabei verbindlich, daß während der Dauer des vom 1. DJC gegen den HJV angestrengten Rechtsausschußverfahrens alle Mitgliedsrechte des 1. DJC im HJV uneingeschränkt bestehen. HJV-Präsident Ralph Gotta hatte gegen den 1. DJC die von der Satzung des HJV nicht vorgesehene Sanktion eines "Einfrierens der Mitgliedsrechte" ausgesprochen. Hiergegen hatte der 1. DJC noch am selben Tag des Zugangs den Rechtsausschuß des HJV angerufen, um die Unwirksamkeit dieser Maßnahme feststellen zu lassen.

17.12.2011: HJV-Präsidium äußert sich zur Frage der Wirksamkeit der HJV-Wettkampfordnung

Auf der außerordentlichen Sportwartetagung des Hessischen Judo-Verbandes vom 17. 12. 2011, deren Einberufung nach Auffassung des 1. DJC nicht form- und fristgerecht erfolgte, erklärte HJV-Vizepräsident Andreas Bartsch stellvertretend für das HJV-Präsidium, daß die Wettkampfordnung des HJV nicht gültig sei, sondern vielmehr weiterhin die Sportordnung, die Jugendsportordnung und das Ligastatut des HJV gültig seien. Dies deckt sich mit der Rechtsauffassung des JC Kim-Chi Wiesbaden und des 1. DJC. Eine Reihe von Empfehlungen des JC Kim-Chi Wiesbaden an die nächstfolgende, diesbezüglich beschlußfähige Sportwartetagung, die Sportordnung zu ändern, wurden von der Versammlung befürwortet.

Das Präsidium des Hessischen Judo-Verbandes äußerte auf dieser Tagung des weiteren massive Kritik an dem geplanten Online-Portal des Deutschen Judo-Bundes (DJB), der sich der 1. DJC vollumfänglich anschließt.

14.12.2011: JC Kim-Chi Wiesbaden e. V. überläßt dem 1. DJC einen offenen Brief mit massiver Kritik an dem Vorgehen des HJV-Präsidiums in Sachen Wettkampfordnung mit Bitte um Veröffentlichung

Am 14. Dezember 2011 hat der Judo-Club Kim-Chi Wiesbaden e. V. den 1. DJC gebeten, seinen bereits vor einigen Tagen an einen Teil der HJV-Mitglieder verschickten offenen Brief zur Frage der Unwirksamkeit der Wettkampfordnung des HJV und der Art des Vorgehens des HJV-Präsidiums auf der Seite des 1. DJC, der zu Zeit in Kreisen des deutschen Judo und darüber hinaus eine erhöhte Aufmerksamkeit zukommt, zu veröffentlichen. Dieser Bitte kommt der 1. DJC gerne nach. Den Brief des 2. Vorsitzenden von Kim-Chi, Siegbert Geuder, finden Sie hier; die "finale" Version der Wettkampfordnung finden Sie hier - zur Zeit soll wohl bereits eine "postfinale" Fassung erarbeitet werden, da auch das Präsidium mittlerweile auf schwerwiegende Fehler in der "finalen" Fassung aufmerksam geworden zu sein scheint. Nicht veröffentlichen können wir allerdings aus rechtlichen Gründen ein als Anhang zu dem offenen Brief aufgeführtes Schreiben beleidigenden Inhalts eines HJV-Vorstandsmitglieds, da dessen weitere Verbreitung gegebenenfalls strafbar sein könnte.

2.12.2011: Protest hessischer Vereine gegen die unwirksame Wettkampfordnung des HJV

Wie heute bekannt wurde, hat der Judo-Club Kim-Chi Wiesbaden e. V. vor dem Rechtsausschuß des Hessischen Judoverbandes e. V. (HJV) zwei weitere Verfahren gegen den HJV eingeleitet. In einem dieser Verfahren geht es in der Sache um die Feststellung der Ungültigkeit der nicht in der HJV-Satzung verankerten Wettkampfordnung des HJV.

Die bis zum 28. November 2011 bei der HJV-Geschäftsstelle eingegangenen Anträge zur HJV-Sportwartetagung auf der Ronneburg am 17. Dezember 2011 wurden bisher immer noch nicht den HJV-Mitgliedsvereinen durch Briefsendung oder Veröffentlichung auf der HJV-Seite zugänglich gemacht. Unter den eingereichten Anträgen befindet sich auch ein Antrag des TSV Pfungstadt e. V. auf Feststellung der gültigen Sportordnung des HJV, in dessen Begründung auch Ausführungen zur unwirksamen Wettkampfordnung des HJV enthalten sind: "Auf der Homepage des Hessischen Judo-Verbandes ist derzeit die Sportordnung Stand 27.06.2010 veröffentlicht. Auf der anderen Seite, selbst in der Einladung zur Sportwartetagung am 17. 12. 2011, wird in jüngster Zeit die Begrifflichkeit "Wettkampfordnung" genutzt und von einer solchen, gültigen auch immer wieder unter Funktionären gesprochen. Und dies, ohne dass hierzu aus Sicht des TSV Pfungstadt e. V. ein gültiger Beschluss respektive ein gültiges, nachzulesendes Exemplar vorliegt, an Vereine verteilt oder in anderer geeigneter Weise, unter Hinweis auf einen gültigen Gremienbeschluss, veröffentlicht wurde. Mit dem Tagesordnungspunkt 5. soll Klarheit darüber geschaffen werden, dass die Sportordnung vom 27. 06. 2010 die derzeit gültige ist."

1.12.2011: Offenes Kata-Training im 1. DJC ab Februar 2012
Leitung:
Werner Müller mit Unterstützung von Klaus Hanelt

Ab dem 7. Februar 2012 bietet der 1. DJC in Frankfurt am Main an jedem Dienstag in zentraler Lage ein offenes Kata-Training für alle interessierten hessischen Judoka an. Das Training wird von zwei ausgewiesenen Kata-Spezialisten, Werner Müller (5. Dan Judo) und Klaus Hanelt (8. Dan Judo), geleitet werden. Es findet von 19-21 Uhr in der Sporthalle der Ludwig-Börne-Schule in der Lange Straße 36 statt, die 3-4 Gehminuten von der S- und U-Bahnhaltestelle Konstablerwache entfernt ist. (Wenn man von der Konstablerwache die Zeil Richtung Zoo entlanggeht und dann nach rechts in die Lange Straße abbiegt, ist die Halle das zweite Gebäude auf der linken Seite; sie liegt gleich neben dem Einwohnermeldeamt. In zwei Gehminuten Entfernung befindet sich das Parkhaus Am Gericht; Einfahrt über die Klapperfeldstraße oder die Heiligkreuzgasse).

Das Kata-Training richtet sich an alle interessierten jugendlichen und erwachsenen Judoka in Hessen. Der 1.DJC stellt diese Übungsmöglichkeit kostenfrei zur Verfügung.

Auf Anweisung der Stadt Frankfurt am Main ist ab 19.15 Uhr bis zum Trainingsende die Eingangstür der Sporthalle geschlossen zu halten. Für später Eintreffende wird an der Eingangstür eine Funkklingel angebracht; es besteht auch die Möglichkeit, über den Schulhof rechts um die Halle herumzugehen und an eine an der Ostseite der Halle befindliche Notausgangstür zu klopfen.

Kata ist ein wesentlicher Bestandteil des Kodokan-Judo. Ein regelmäßiges Kata-Training führt zu einer sicheren Beherrschung und insbesondere zu einem besseren Verständnis des Judo und seiner Techniken. Mit Werner Müller und Klaus Hanelt stehen den Teilnehmerinnen und Teilnehmern zwei der erfahrensten hessischen Kata-Spezialisten als Lehrer zur Verfügung.

18.11.2011: HJV-Präsident Ralph Gotta friert Mitgliedsrechte des 1. DJC im HJV ein

Am 18. 11. 2011 erhielt der 1. DJC ein vom 16. 11. 2011 datiertes Schreiben des HJV-Präsidenten Ralph Gotta, in dem dieser unter Berufung auf § 13 der HJV-Satzung mitteilte, daß die Mitgliedsrechte des 1. DJC im HJV bis auf weiteres eingefroren seien. Der 1. DJC bestreitet die Wirksamkeit dieser seitens des HJV-Präsidenten gegen ihn ausgesprochenen Sanktion und hat noch am selben Tag diesbezüglich den Rechtsausschuß des HJV angerufen.

16.11.2011: Wettkampfordnung des HJV unwirksam

Die Satzung eines Vereins muß eine Ermächtigung für den Erlaß einer konkreten Vereinsordnung enthalten; anderenfalls kann eine solche Ordnung nicht wirksam erlassen werden. Die Satzung des HJV führt zwar in § 4 diejenigen Ordnungen auf, welche von einer Mitgliederversammlung oder vom Vorstand erlassen oder geändert werden können; da aber weder dort noch an anderer Stelle der HJV-Satzung eine "Wettkampfordnung" verankert ist, ist weder die Mitgliederversammlung noch der Vorstand des HJV befugt, eine Wettkampfordnung wirksam zu erlassen. Entsprechende Beschlüsse verschiedener HJV-Mitgliederversammlungen (und Sportwartetagungen) sind daher unwirksam, die Wettkampfordnung des HJV entfaltet derzeit keine Rechtswirkung. Auf der nächsten HJV-Mitgliederversammlung, die für März 2012 geplant ist, wird ein Satzungsänderungsantrag gestellt werden müssen, einen neuen Punkt "Wettkampfordnung" in § 4 Absatz 2 der Satzung einzufügen. Sodann wird die gewünschte Wettkampfordnung neu zu beschließen sein, da bisherige Beschlüsse aufgrund des Fehlens einer Satzungsgrundlage unwirksam waren. Es gilt somit weiterhin die in der HJV-Satzung in § 4 Absatz 2.1 verankerte Sportordnung. Aus Sicht des 1. DJC ist dies bedauerlich, da insbesondere verschiedene Änderungsanträge zur Wettkampfordnung von Kim Chi Wiesbaden dazu geführt haben, daß diese erheblich verbessert wurde; da aber leider versäumt wurde, sie auch in der Satzung zu verankern, ist eine Abhilfe vor der nächsten Mitgliederversammlung nicht möglich, die erforderlichen Beschlüsse werden erst auf der nächsten Mitgliederversammlung vorgenommen werden können.

13.11.2011: "Unzensierter" Bericht von Rainer Dötsch über seine Vorstandstätigkeit im HJV

Auch der Bericht des ehemaligen kommissarischen Jugendwarts für die weibliche Jugend, Rainer Dötsch, um welchen HJV-Präsident Ralph Gotta diesen gebeten hatte, wurde trotz rechtzeitiger Einreichung nicht an die Mitglieder des HJV versandt und der Mitgliederversammlung vom 23.10.2011 in Rommerz / Neuhof weder ausgeteilt noch vorgelesen. Auch auf der Internetseite des Hessischen Judoverbandes erfolgte bisher keine Veröffentlichung. Rainer Dötsch hat sich daher an den 1. DJC gewandt und seinen Bericht zur Veröffentlichung in der Rubrik "Aus dem HJV" auf der Internetseite des 1. DJC eingereicht. Den vollständigen Bericht von Rainer Dötsch finden Sie hier.

12.11.2011: Haushaltssperre im HJV wieder aufgehoben! Bisher keine "Amtsenthebungen"

Auf der HJV-Vorstandssitzung vom 11. November 2011 in Bad Homburg wurde die vom Präsidium gleich nach der Mitgliederversammlung vom 23.10.2011 verhängte "einhundertprozentige" Haushaltssperre wieder aufgehoben und die Verwendung der Geldmittel für die einzelnen Ressorts beschlossen. Die zeitweise Verhängung dieser Haushaltssperre (ohne Vorstandsbeschluß!) mutet allerdings reichlich seltsam an. HJV-Präsident Ralph Gotta begründete sie in einem Schreiben an den Vorstand wie folgt (Rechtsschreibung teilweise verbessert, Fehler wie im Original):

„Die bisherigen Haushaltsplanungen für 2011 sind knapp und zielorientiert kalkuliert und von der Versammlung genehmigt! Insbesondere die neue Personalsituation (mehr Referenten als geplant) und die neue Finanzordnung müssen kommuniziert und mit neuen Formularen allen erklärt werden. Auf die neue Regel, dass ab sofort keinerlei Vorschüsse mehr ausgezahlt werden, weise ich ausdrücklich hin!
Vor diesem Hintergrund verhängt das Präsidium des HJV ab sofort eine 100 % ige Haushaltssperre! Dies gilt auch für schon ausgekehrte Vorschüsse an Referenten.
Diese Sperre gilt bis zur konstituierenden Sitzung des neuen Gesamtvorstandes. [...]
Dringend erforderliche Ausgaben sind der Geschäftsstelle - die sich mit dem Präsidium ins Benehmen setzt - vorzulegen. Gerne stimmen wir zwingend erforderliche Zahlungen auch telephonisch ab!
[...]
PS an alle: Wir versuchen offen und zeitnah zu kommunizieren. Der Empfängerkreis wird dabei vom Absender festgelegt! Weiterleitungen von Mails außerhalb des angesprochenen Verteilerkreises wird automatisch eine Amtsenthebung nach sich ziehen.”

Eine "Amtsenthebung" eines Vorstandsmitglieds erfolgte bisher noch nicht. Stattdessen wies HJV-Präsident Ralph Gotta seine Vorstandskollegen auf die Berichterstattung des 1. DJC im Internet über den HJV hin.

Die nächste ordentliche HJV-Mitgliederversammlung wird voraussichtlich im März 2012 stattfinden.

10.11.2011: Haushaltsprobleme im HJV? Vorübergehende Haushaltssperre unmittelbar nach Mitgliederversammlung am 23.10.2011 verhängt!

Gleich nach der Mitgliederversammlung des HJV vom 23.10.2011 hat HJV-Präsident Ralph Gotta eine sofortige hundertprozentige Haushaltssperre verhängt. Ein solches Verfahren findet üblicherweise Anwendung, wenn eine erhebliche finanzielle Notlage besteht oder sogar eine Zahlungsunfähigkeit droht. Auf der Mitgliederversammlung war davon freilich nicht die Rede, es hieß vielmehr, daß der HJV über eine Rücklage in sechsstelliger Höhe (in Euro) verfüge. Es stellt sich nun die Frage, weshalb dennoch unmittelbar nach der Mitgliederversammlung eine Haushaltssperre verhängt wurde. Ergaben sich am Tag nach der Versammlung neue Fakten, die zuvor unbekannt waren, oder wurde der Mitgliederversammlung etwas verschwiegen, was sie an sich hätte wissen müssen? Auch sollen die neugewählten Referenten vorerst nicht die üblichen Vorschüsse für ihre Tätigkeiten ausgezahlt bekommen. Sobald Näheres über die Haushaltssperre und ihre Gründe bekannt geworden ist, wird an dieser Stelle darüber berichtet werden.

9.11.2011: Amtsenthebung von HJV-Vorständen angedroht?

HJV-Präsident Ralph Gotta soll bereits kurz nach der HJV-Mitgliederversammlung vom 23.10.2011 in Rommerz / Neuhof neugewählten Vorstandskollegen mitgeteilt habe, er werde sie ihres Amtes entheben, falls sie Außenstehenden den Inhalt seiner Schreiben mitteilen oder diese sogar in Kopie weitergeben würden. Auf welcher rechtlichen Grundlage ein derartiges "Amtsenthebungsverfahren" wegen "Geheimnisverrat" fußen soll, wurde bisher noch nicht bekannt. Da HJV-Vizepräsident Andreas Bartsch Volljurist ist, wird der Verlauf und Ausgang des ersten Verfahrens dieser Art, das im HJV bisher ohne Vorbild ist, mit Spannung erwartet. Ein weiteres Mal erweist es sich als ausgesprochen unglücklich, daß der Antrag des SC Budokan Maintal, ein Grundrecht auf freie Meinungsäußerung in der HJV-Satzung zu verankern, am 23.10.2011 nicht die erforderliche Mehrheit fand.

2.11.2011: Freie Meinungsäußerung im HJV und ihre Folgen

Ein Antrag des SC Budokan Maintal, das (grundgesetzlich geschützte) Recht auf freie Meinungsäußerung eigens in die HJV-Satzung aufzunehmen, damit es auch im Hessischen Judoverband zukünftig Beachtung finde, wurde auf der Mitgliederversammlung des HJV vom 23. 10. 2011 in Rommerz / Neuhof abgelehnt. Ernst Richter aus Münzenberg, 6. Dan Judo, der sich auf der HJV-Mitgliederversammlung offen für die Wahl von Rechtsanwalt Werner Müller, dem nach Klaus Hanelt wohl besten Kata-Spezialisten in Hessen, für das Amt des Prüfungsbeauftragten aussprach, zögerte dennoch nicht, seine Meinung frei zu äußern. Gewählt wurde indes nicht Werner Müller, sondern Uwe Gehrisch. Dem im Bereich der Lehre langjährig verdienten Ernst Richter, dessen Sachkompetenz auf Dan-Vorbereitungslehrgängen des HJV von den Anwesenden immer sehr geschätzt wurde, ist nun zu seiner Überraschung mitgeteilt worden, daß man seine "Kündigung" - die er nie vorgenommen zu haben scheint - annehme und ihn nicht mehr als Referenten auf Dan-Vorbereitungslehrgängen einsetzen wolle. Vielleicht sollte der SC Budokan Maintal seinen erwähnten Antrag zur nächsten Mitgliederversammlung des HJV nochmals stellen? Die Teilnehmer an den allseits beliebten Dan-Vorbereitungslehrgängen des HJV dürften wohl großenteils kein Verständnis für dafür haben, daß Ernst Richter sang- und klanglos "in den Ruhestand versetzt" werden soll.

1.11.2011: „Unzensierte” gemeinsame Erklärung der kommissarisch eingesetzten Sportwarte im Hessischen Judoverband e. V. vom 18. 9. 2011

Ein weiterer Text, der den Delegierten der Mitgliederversammlung des HJV am 23. 10. 2011 in Rommerz / Neuhof vorenthalten wurde, obgleich er dem gesetzlichen Vorstand rechtzeitig zur Veröffentlichung eingereicht wurde, ist eine gemeinsame Erklärung von Rainer Dötsch, Martin Grasmück und Willi Moritz, die Sie hier im Wortlaut (die gemeinsame Erklärung von Rainer Dötsch, Martin Grasmück und Willi Moritz) nachlesen können. Zu dieser Erklärung gehört an sich noch ein persönlicher Brief, den nicht nur die drei genannten HJV-Vorstandsmitglieder unterzeichnet haben; dieser kann derzeit nicht veröffentlicht werden, da dem 1. DJC die hierfür erforderlichen Genehmigungen aller Unterzeichner nicht vorliegen.

26.10.2011: „Unzensierter” Bericht von Martin Grasmück über seine Vorstandstätigkeit im HJV

Der ehemalige HJV-Vorstand Martin Grasmück hat dem 1. DJC am 26. 10. 2011 seinen vollständigen Rechenschaftsbericht an die Mitglieder des HJV zur Veröffentlichung auf der DJC-Heimseite überlassen, da dieser Bericht der HJV-Mitgliederversammlung am 23. Oktober 2011 nur in gekürzter Form vorlag. Die Kürzungen erfolgten nicht nur ohne seine Genehmigung, sondern sogar ohne sein Wissen. Den vollständigen Bericht Martin Grasmücks finden Sie hier. Martin Grasmück versichert ausdrücklich, daß jede Aussage in diesem Bericht belegbar ist.

Bericht über die HJV-Mitgliederversammlung in Neuhof/Rommerz am 23. Oktober 2011:
erneute Ablehnung des Satzungsentwurfs des Präsidiums

Die diesjährige ordentliche Mitgliederversammlung des Hessischen Judoverbandes e. V. fand am 23. 10. 2011 von 11 Uhr 10 bis 21 Uhr 20 in Neuhof/Rommerz bei Fulda statt. Zu Beginn der Sitzung waren 72 Vereine mit über 200 Stimmen vertreten. (Jeder Verein hat pro dem HJV gemeldete fünfzig angefangene Mitglieder eine Stimme; zehn Stimmen entsprechen also einer Zahl von 451-500 Mitgliedern, sechzehn Stimmen einer Zahl von 751-800 Mitgliedern.) Die umfangreiche Tagesordnung umfaßte 20 Punkte (teilweise mit Unterpunkten).

Zu TOP 2a «Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung» sah sich der 1. DJC gezwungen, fünf Rügen zu Protokoll zu geben, weil er u. a. seiner Ansicht nach bei der Erstellung der vorläufigen Tagesordnung in seinen Rechten verletzt worden war.

Zu TOP 3 «Beschlußfassung über die Tagesordnung» (Antrag des Präsidiums) lagen Änderungsanträge der TGS Walldorf, des JC Gießen, des JC Rüsselsheim und des 1. DJC vor. Gleichwohl ließ Versammlungsleiter und HJV-Präsident Ralph Gotta zuerst über den «Antrag des Präsidiums» abstimmen und erklärte nach erfolgter Abstimmung die weiteren Anträge zur Tagesordnung für erledigt. Seitens des 1. DJC war er zuvor darauf hingewiesen worden, daß das Präsidium des HJV zu diesem Zeitpunkt weder beschlußfähig, da nicht vollständig besetzt, noch laut Satzung des HJV überhaupt antragsberechtigt war. Der 1. DJC hat auch gegen dieses Vorgehen seinen Protest zu Protokoll gegeben. Zu diesem Zeitpunkt wurden 85 Vereine (von ca. 235 Mitgliedsvereinen des HJV) mit 236 Stimmen als anwesend gemeldet; hinzu kam eine Stimme des Vorstandes.

Unter TOP 4 erfolgten die Berichte der Vorstandsmitglieder. Aus der Versammlung wurde der Vorwurf der «Zensur» erhoben, da mehrere Berichte nicht verschickt und zumindest ein Bericht ohne Wissen seines Verfassers gekürzt worden war. Hiergegen verwahrte sich der gesetzliche Vorstand des HJV; man habe keine Zensur ausgeübt. Sowohl zur Frage der nicht versandten bzw. gekürzten Berichte als auch zur Kassenführung fand eine lebhafte, kontroverse Diskussion statt, in deren Verlauf unter anderem deutlich wurde, daß der gesetzliche Vorstand des HJV zwar eine Bilanz für das Jahr 2010 hatte erstellen lassen, die zur Vorlage beim Finanzamt und gegenüber den beiden Kassenprüfern bestimmt war, den HJV-Mitgliedern diese Bilanz aber nicht zugänglich gemacht worden war; diese hatten statt ihrer nur ein einseitiges, dürres Zahlenwerk mit zusammengefaßten Positionen erhalten. Aus dem Kreise der Versammelten wurde darauf hingewiesen, daß bereits auf der ordentlichen Mitgliederversammlung des Jahres 2008 beschlossen worden war, daß zukünftig der Kassenbericht in Form einer Bilanz erfolgen sollte, und daß der vormalige Vorstand auch ordnungsgemäß im Jahr 2010 eine Bilanz für das Jahr 2009 vorgelegt hatte. Der Vorstand wurde aus dem Kreise der Versammelten gebeten, der Mitgliederversammlung zukünftig wieder eine Bilanz vorzulegen. Gegen Ende dieses Tagesordnungspunktes erklärte der Versammlungsleiter und HJV-Präsident Ralph Gotta, er werde ab sofort nicht mehr zulassen, daß einzelne Delegierte ihre Rechtsmeinungen zu Verfahrensfragen versammlungsöffentlich äußerten.

TOP 5 beinhaltete den Bericht der beiden Kassenprüfer, der sehr differenziert ausfiel und auf eine Menge von Ungereimtheiten und zumindest künftig zu korrigierende Tatbestände hinwies. Unter anderem ging es darum, daß nach Ansicht der Kassenprüfer im HJV praktizierte Regeln gegen die Abgabenordnung verstoßen würden. Den Kassenprüfern lag die Tantiemen-Vereinbarung für die Landestrainer nicht vor, so daß sie entsprechende Ausgaben nicht hinsichtlich ihrer inhaltlichen Berechtigung überprüfen konnten. Sie merkten kritisch an, daß der HJV in einem Fall Einbürgerungskosten für einen Judoka in Höhe von mehreren Hundert Euro übernommen habe. Es gehe nicht an, daß bei der Einreichung von Übernachtungsrechnungen die begünstigten Personen nicht namentlich benannt würden. Auch dürfe man keinen zusätzlichen Verpflegungsmehraufwand in Form von Spesen erstatten, wenn bereits in den Übernachtungskosten ein Frühstück oder sogar weitere Mahlzeiten enthalten seien. Dies entspreche nicht den steuerlichen Vorgaben. Möglicherweise handele es sich auch bei einigen Zahlungen, die nach gültiger Finanzordnung erfolgt seien, finanztechnisch um «Arbeitslohn». Bezüglich der an Vorstandsmitglieder gezahlten Vergütungen etwa für die Teilnahme an Vorstandssitzungen müsse die HJV-Satzung entsprechende Regelungen enthalten, was bisher noch nicht der Fall sei. Auch die derzeitige Praxis, Vorstandsmitgliedern die Fahrtkosten für deren Teilnahme an Mitgliederversammlungen zu erstatten, habe keine Satzungsgrundlage. Des weiteren wiesen die Kassenprüfer darauf hin, daß die Judo-WG in Wiesbaden, die im Jahr 2010 ohne Beschluß einer Mitgliederversammlung eingerichtet worden war, nicht im von der Mitgliederversammlung 2009 beschlossenen Haushaltsplan für 2010 enthalten gewesen war und durch eine Kostenunterdeckung ein Minus im vierstelligen Bereich verursacht habe. Zur Einrichtung dieser Judo-WG sei ihnen ein Vorstandsbeschluß vom 21. Mai 2010 vorgelegt worden; damals hätten zwölf Vorstandsmitglieder bei drei Enthaltungen für die Einrichtung dieser Judo-WG gestimmt. Auch hätte eine stichprobenartige vergleichende Überprüfung der Stärkemeldungen an den lsb h und den HJV ergeben, daß teilweise unterschiedliche Mitgliederzahlen gemeldet worden seien; dennoch seien bisher ihres Wissens keine Nachbelastungen der betreffenden Mitglieder erfolgt. Im Ergebnis bescheinigten die Kassenprüfer daher lediglich die rechnerische Übereinstimmung der Zahlen der Bilanz mit den vorgenommenen Buchungen. Auf Rückfrage erklärte HJV-Präsident Ralph Gotta, daß die Buchhaltung extern vorgenommen worden sei und die Kosten hierfür in Höhe von 3.756,10 Euro für das Jahr 2010 in der Position «Geschäftsführungskosten» enthalten seien.

Nach einer etwa halbstündigen Mittagspause – im Saal waren jetzt noch 82 Vereine mit 229 Stimmen vertreten – wurden die Vorstände des Jahres 2010 in Form einer Blockabstimmung unter TOP 6 mit 142 Stimmen bei 51 Gegenstimmen und 19 Enthaltungen entlastet. Zuvor war ein Antrag der TGS Walldorf auf geheime Abstimmung abgelehnt worden.

Unter TOP 7 wurde der Entwurf einer Ehrenordnung des HJV diskutiert und einstimmig angenommen.

Unter TOP 8 wurde eine von Klaus Hanelt ausgearbeitete neue Prüfungsordnung für Judo erörtert und unter Einarbeitung eines Änderungsantrags des SC Budokan Maintal mit 112 Stimmen bei 73 Gegenstimmen mehrheitlich angenommen.

Am 14. August 2011 hatte der gesetzliche Vorstand des HJV den Mitgliedern seinen Entwurf einer Neufassung der HJV-Satzung auf einer außerordentlichen Mitgliederversammlung in Maintal vorgelegt. Dieser Antrag fand damals nicht die erforderliche Zwei-Drittel-Mehrheit. Zum Versammlungszeitpunkt wurde seinerzeit ein Stimmenergebnis von 92 Ja-Stimmen und 62 Nein-Stimmen festgestellt. Erst am 23. 10. 2011 wurde bekannt, daß der JC Wiesbaden aufgrund einer Falschmeldung an den HJV an dieser Abstimmung mit mehr Stimmen, als ihm aufgrund seiner tatsächlichen Mitgliederstärke zugestanden hätten, teilgenommen hatte (16 statt 10 Stimmen); da der JC Wiesbaden in offener Abstimmung für diese Satzung votierte, hätten seine Stimmen damals an sich insgesamt als ungültig bewertet werden müssen, da der Sachverhalt damals bereits bekannt gewesen zu sein scheint. Somit hätte es bei entsprechender Bewertung an sich bereits damals nur 76 Ja-Stimmen gegeben.

Der JC Wiesbaden, der sich wenige Wochen vor Versammlungsbeginn einen Teil seines Mitgliedsbeitrags für 2011 hatte zurückzahlen lassen und auf der Mitgliederversammlung vom 23. 10. 2011 nur noch mit zehn Stimmen auftrat, nachdem er auf den entscheidenden außerordentlichen Mitgliederversammlungen vom März und August 2011 (Neuwahl des gesetzlichen Vorstands und Beschlußfassung über eine Neufassung der Satzung) wie erwähnt mit einer ihm aufgrund seines tatsächlichen Mitgliederbestandes nicht zustehenden höheren Stimmenzahl gestimmt hatte, hatte für den 23. 10. 2011 erneut eine Abstimmung über den bereits einmal durchgefallenen Satzungsentwurfs des gesetzlichen Vorstands beantragt. Dieses Mal wurde auf Antrag des SC Budokan Maintal geheim abgestimmt, und das Abstimmungsergebnis fiel noch eindeutiger als zuvor gegen den Satzungsentwurf des Präsidiums aus: 112 Ja-Stimmen bei 95 Nein-Stimmen; die erforderliche Zwei-Drittel-Mehrheit wurde damit deutlich verfehlt. Zum zweiten Mal wurde damit der Satzungsentwurf des im März 2010 gewählten gesetzlichen Vorstandes des HJV abgelehnt.

Ebenfalls abgelehnt wurden nach den Richtlinien der NADA und auf Empfehlung des lsb h vom 1. DJC gestellte Anträge auf Satzungsänderungen, welche die Aufnahme einer Anti-Doping-Regelung in die HJV-Satzung zum Ziel hatten. Dazu passend hatte der 1. DJC auch eine Anti-Doping-Ordnung vorgeschlagen und beantragt. HJV-Präsident Ralph Gotta informierte die Versammelten, daß man im HJV keine wirksamen Dopingkontrollen vornehmen wolle. Es ginge nur darum, dem lsb h gegenüber eine grundsätzliche Erklärung, daß man gegen Doping im Sport sei, in die HJV-Satzung aufzunehmen, damit ab dem Jahr 2012 die lsb h-Zuschüsse weiterhin an den HJV gezahlt würden. Die vom 1. DJC beantragte NADA-konforme Anti-Doping-Regelung liege nicht im Interesse des HJV. Auch liege der DJB derzeit mit der NADA im Streit, da ihm die von der NADA gewünschten Regelungen gleichfalls zu weit gingen. Ralph Gotta verwies auf einen entsprechenden Antrag des Vorstands. Die Abstimmung über den Antrag des 1. DJC ergab 88 Ja-Stimmen gegenüber 88 Nein-Stimmen. Damit waren die erforderlichen Mehrheit weit verfehlt und der Antrag abgelehnt. Den Text der abgelehnten Satzungsänderungen finden Sie hier, die vom 1. DJC vorgeschlagene Anti-Doping-Ordnung hier.

Da nach Rechtsauffassung nicht nur des 1. DJC das HJV-Präsidium weder antragsberechtigt noch zu diesem Zeitpunkt beschlußfähig war, so daß eine Annahme des entsprechenden Antrags des HJV-Präsidiums möglicherweise zu einem unwirksamen Beschluß geführt hätte, schlug der 1. DJC der Versammlung vor, einen zweiten, von ihm vorsorglich gestellten, weniger weitreichenden Antrag auf Einführung einer Anti-Doping-Regelung in die Satzung dahingehend abzuändern, daß er mit der vom gesetzlichen Vorstand des HJV gewünschten Regelung textlich übereinstimmte. Dieser somit formal vom 1. DJC gestellte, inhaltlich aber die vom gesetzlichen Vorstand des HJV gewünschte Regelung enthaltende Antrag wurde sodann einstimmig angenommen.

Ein weiterer Antrag des 1. DJC auf Neufassung des § 1 der HJV-Satzung fand die erforderliche Zwei-Drittel-Mehrheit. Den neuen Text des § 1 finden Sie hier.

Ebenfalls angenommen wurden zwei weitere Satzungsänderungsanträge der TGS Walldorf und von Tamanegi, während ein Antrag des SC Budokan Maintal, in der HJV-Satzung ein Grundrecht auf freie Meinungsäußerung zu verankern, bei nur 18 Ja-Stimmen und 29 Enthaltungen mehrheitlich abgelehnt wurde.

Unter TOP 10 fanden die anstehenden Wahlen statt. Alle Ämter des Gesamtvorstandes wurden besetzt, die Namen der Gewählten können unter www.hessenjudo.de nachgelesen werden. In den meisten Fällen gab es nur einen Kandidaten. Zwei Kandidaten standen bei der Wahl zu folgenden Ämtern zur Verfügung:

Referent für das Prüfungswesen: Uwe Gehrisch: 104 Stimmen, Werner Müller: 83 Stimmen.

Schatzmeister: Roland Denkewitz (er war zuvor vom Amt des Vizepräsidenten Verwaltung zurückgetreten): 128 Stimmen, Axel Schönberger: 56 Stimmen

Vizepräsident Verwaltung: Udo Wesemüller: 96 Stimmen, Axel Schönberger: 91 Stimmen.

Der neu eingerichtete Ehrenrat wurde mit Klaus Hanelt, Erich Scherer und Lothar Zerull besetzt.

TOP 11 «Finanzbericht bis 30. 9. 2011» wurde seitens des Versammlungsleiters zurückgezogen.

Unter TOP 12 wurde der Haushaltsplan für 2011 vorgestellt, kritisch und kontrovers diskutiert und sodann einstimmig beschlossen.

Unter TOP 13 wurde der Haushaltsplan für 2012 vorgestellt und gleichfalls einstimmig beschlossen.

Unter TOP 14 wurde bei acht Gegenstimmen eine neue Finanzordnung beschlossen. Diese enthält die in den Monaten zuvor von verschiedenen Vereinen, auch seitens des 1. DJC, kritisierten, ursprünglich geplanten Gebührenregelungen nicht mehr.

Unter TOP 15 wurde einstimmig eine neue, durch verschiedene Anträge von Kim Chi Wiesbaden maßgeblich veränderte (und aus Sicht des 1. DJC dadurch verbesserte!) Wettkampfordnung in Übereinstimmung mit einem entsprechenden Votum der Anfang Oktober durchgeführten Sportwartetagung beschlossen.

TOP 16 «Bestätigung der neuen Jugendordnung» mußte entfallen, da die Jugendversammlung vom 28. August 2011 in Maintal eine nicht satzungskonforme Jugendordnung beschlossen hatte.

Unter TOP 17 wurde einem verdienten hessischen Judoka der vierte Dan Judo verliehen.

TOP 18 «Protokoll der Mitgliederversammlung vom 27. 6. 2010» entfiel, weil hierzu keine Änderungsanträge oder Widersprüche eingegangen waren.

Unter TOP 19 wurde Maintal als Versammlungsort für die ordentliche Mitgliederversammlung des Jahres 2012 bestimmt.

Unter TOP 20 «Verschiedenes» wurden mehrere Anträge abgehandelt. Ein Antrag von Tamanegi auf Änderung der Kampfrichterordnung wurde angenommen. Anträge sowohl der TSG Walldorf als auch des 1. DJC auf Senkung des Quorums für geheime Abstimmungen in der Geschäftsordnung wurden abgelehnt. Es wurde auf Rückfrage des 1. DJC seitens des Versammlungsleiters erklärt, daß dem JC Wiesbaden etwa zwei Wochen vor der Versammlung ein Teil seines für das Jahr 2011 gezahlten Beitrags zurückerstattet worden sei, da der JC Wiesbaden dem HJV zu Jahresbeginn versehentlich zu viele Mitglieder gemeldet habe; deshalb verfüge der JC Wiesbaden jetzt nicht mehr über 16, sondern nur noch über 10 Stimmen. Mehrere Versammlungsteilnehmer drücken diesbezüglich ihre Verwunderung und teilweise auch ihren Protest aus. Ein Antrag des 1. DJC auf Senkung des Mitgliedsbeitrags um 0,50 Euro pro Jahressichtmarke wird abgelehnt. Des weiteren erteilt der Versammlungsleiter dem 1. DJC auf dessen Antrag Auskunft über die Gesamthöhe der vom HJV zu zahlenden Gehaltskosten. Eine weitere Frage des 1. DJC nach der rechtlichen Regelung des im Jahr 2011 ohne Beschluß einer Mitgliederversammlung für einen der Landestrainer gekauften Dienstwagens im Arbeitsvertrag dieses Landestrainers wurde nicht zu dessen Zufriedenheit, sondern lediglich ausweichend beantwortet. Über die vom 1. DJC beantragte Anti-Doping-Ordnung konnte nicht mehr abgestimmt werden, da die entsprechende Satzungsregelung nicht beschlossen worden war. Ein Antrag des JC Gießen, der HJV möge auf seine am 14. August 2011 gegenüber dem 1. DJC erhobene Forderung von etwa 1.400 Euro für angeblich zu hohe Kopier- und Portokosten, die dem HJV durch den 1. DJC entstanden wären, verzichten, wurde bei 21 Gegenstimmen mehrheitlich angenommen.

Um 21 Uhr 20 wurde die Versammlung geschlossen.

25.10.2011: Beginn der Berichterstattung des 1. DJC über Vorgänge im HJV

Auf der Mitgliederversammlung des Hessischen Judoverbandes e. V. in Rommerz am 23.10.2011 wurde bekannt, daß verschiedene Informationen — u. a. Berichte ehemaliger (zum Teil kommissarischer) Vorstandsmitglieder — nicht bzw. ohne Wissen und Einverständnis der Verfasser gekürzt an die HJV-Mitglieder weitergegeben worden waren. Wir nehmen dies zum Anlaß, nunmehr unsere Mitglieder sowie interessierte Dritte auf unserer Heimseite über entsprechende Vorgänge im HJV zu informieren.


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